Was ist eine Lohnabrechnung?
Antwort
Die Lohnabrechnung (auch Gehaltsabrechnung oder Entgeltabrechnung) ist die schriftliche Aufstellung der Bezüge und Abzüge eines Beschäftigten. Sie ist nach § 108 GewO Pflicht und muss Brutto, Abzüge, Netto, Steuerklasse und Sozialversicherungsdaten enthalten.
Gesetzliche Grundlage
Die Pflicht zur Lohnabrechnung ergibt sich aus § 108 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO): Arbeitnehmern ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Inhaltlich konkretisiert die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV), welche Angaben in welcher Form enthalten sein müssen.
Eine Ausnahme greift nur, wenn sich gegenüber der letzten Abrechnung keine Änderungen ergeben haben (§ 108 Abs. 2 GewO).
Pflichtinhalte einer Lohnabrechnung
Eine vollständige Abrechnung enthält mindestens:
- Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer
- Abrechnungszeitraum sowie Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Konfession
- Bruttobezüge (Grundgehalt, Zulagen, Sachbezüge, Sonderzahlungen)
- Abzüge: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer, Sozialversicherungsbeiträge (KV, RV, AV, PV)
- Auszahlungsbetrag (Netto)
- SV- und steuerrechtliche Markierungen pro Bezugsart
Brutto, Netto, Abzüge
Der Bruttoverdienst ist das vereinbarte Entgelt vor Abzügen. Davon werden die Lohnsteuer (gestaffelt nach Steuerklasse), gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen.
Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung wird auf der Abrechnung oft nachrichtlich ausgewiesen, ist aber kein Abzug vom Bruttogehalt. Der Auszahlungsbetrag (Netto) ist der Betrag, der tatsächlich auf das Konto fließt.
Aufbewahrung und Korrektur
Arbeitgeber müssen Entgeltunterlagen sechs Jahre aufbewahren (§ 28f SGB IV); Lohnkonten zehn Jahre (§ 41 EStG, § 257 HGB). Arbeitnehmer sollten Abrechnungen ebenfalls aufbewahren, sie sind Grundlage für Rente, Elterngeld, ALG, Kreditanträge und Steuererklärung.
Stellt sich heraus, dass eine Abrechnung fehlerhaft ist, kann eine Korrekturabrechnung erstellt werden. Bei unterbliebener Abrechnung besteht ein einklagbarer Anspruch.
Verwandte Fragen
- Muss die Lohnabrechnung schriftlich sein?
- § 108 GewO verlangt Textform. PDF per E-Mail oder Bereitstellung in einem Mitarbeiterportal ist zulässig, solange die Abrechnung jederzeit abrufbar und ausdruckbar ist. Reine Bildschirmansicht ohne Download-Möglichkeit reicht laut BAG (BAG 23.08.2023, 5 AZR 240/22) nicht.
- Was tun, wenn die Abrechnung fehlt?
- Schriftlich beim Arbeitgeber anfordern. Wird keine Abrechnung erteilt, kann der Anspruch arbeitsgerichtlich durchgesetzt werden. Bei wiederholten Verstößen drohen Bußgelder (§ 146 GewO).
- Was ist der Unterschied zwischen Lohn- und Gehaltsabrechnung?
- Beides ist juristisch dasselbe: eine Entgeltabrechnung. "Lohn" wird traditionell für stundenweise abgerechnete Beschäftigte verwendet, "Gehalt" für Festgehalt. Die gesetzlichen Pflichten nach § 108 GewO sind identisch.
Quellen
- § 108 Gewerbeordnung (GewO), gesetze-im-internet.de
- Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV), gesetze-im-internet.de
- BMAS, Arbeitsrecht und Entgelt
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Was ist die Lohnsteuerklasse?Die Lohnsteuerklasse (I–VI) bestimmt, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn abführt. Sie hängt vor allem von Familienstand, Anzahl der Beschäftigungen und beim Ehepaar von der Aufteilung der Einkommen ab.
- Was ist die Kirchensteuer?Die Kirchensteuer ist eine Zusatzsteuer, die Mitglieder einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft zahlen. Sie beträgt 8 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer in Baden-Württemberg und Bayern und 9 % in allen anderen Bundesländern.
- Was ist eine pauschale Besteuerung?Bei der Pauschalbesteuerung übernimmt der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem festen Prozentsatz statt nach individuellen Lohnsteuermerkmalen. Bekannte Fälle: Minijobs (2 % oder 30 %), bestimmte Sachzuwendungen und betriebliche Altersvorsorge.