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FAQ · Lohn

Was ist eine Lohnabrechnung?

Antwort

Die Lohnabrechnung (auch Gehaltsabrechnung oder Entgeltabrechnung) ist die schriftliche Aufstellung der Bezüge und Abzüge eines Beschäftigten. Sie ist nach § 108 GewO Pflicht und muss Brutto, Abzüge, Netto, Steuerklasse und Sozialversicherungsdaten enthalten.

Gesetzliche Grundlage

Die Pflicht zur Lohnabrechnung ergibt sich aus § 108 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO): Arbeitnehmern ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Inhaltlich konkretisiert die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV), welche Angaben in welcher Form enthalten sein müssen.

Eine Ausnahme greift nur, wenn sich gegenüber der letzten Abrechnung keine Änderungen ergeben haben (§ 108 Abs. 2 GewO).

Pflichtinhalte einer Lohnabrechnung

Eine vollständige Abrechnung enthält mindestens:

- Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer
- Abrechnungszeitraum sowie Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Konfession
- Bruttobezüge (Grundgehalt, Zulagen, Sachbezüge, Sonderzahlungen)
- Abzüge: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer, Sozialversicherungsbeiträge (KV, RV, AV, PV)
- Auszahlungsbetrag (Netto)
- SV- und steuerrechtliche Markierungen pro Bezugsart

Brutto, Netto, Abzüge

Der Bruttoverdienst ist das vereinbarte Entgelt vor Abzügen. Davon werden die Lohnsteuer (gestaffelt nach Steuerklasse), gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen.

Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung wird auf der Abrechnung oft nachrichtlich ausgewiesen, ist aber kein Abzug vom Bruttogehalt. Der Auszahlungsbetrag (Netto) ist der Betrag, der tatsächlich auf das Konto fließt.

Aufbewahrung und Korrektur

Arbeitgeber müssen Entgeltunterlagen sechs Jahre aufbewahren (§ 28f SGB IV); Lohnkonten zehn Jahre (§ 41 EStG, § 257 HGB). Arbeitnehmer sollten Abrechnungen ebenfalls aufbewahren, sie sind Grundlage für Rente, Elterngeld, ALG, Kreditanträge und Steuererklärung.

Stellt sich heraus, dass eine Abrechnung fehlerhaft ist, kann eine Korrekturabrechnung erstellt werden. Bei unterbliebener Abrechnung besteht ein einklagbarer Anspruch.

Verwandte Fragen

Muss die Lohnabrechnung schriftlich sein?
§ 108 GewO verlangt Textform. PDF per E-Mail oder Bereitstellung in einem Mitarbeiterportal ist zulässig, solange die Abrechnung jederzeit abrufbar und ausdruckbar ist. Reine Bildschirmansicht ohne Download-Möglichkeit reicht laut BAG (BAG 23.08.2023, 5 AZR 240/22) nicht.
Was tun, wenn die Abrechnung fehlt?
Schriftlich beim Arbeitgeber anfordern. Wird keine Abrechnung erteilt, kann der Anspruch arbeitsgerichtlich durchgesetzt werden. Bei wiederholten Verstößen drohen Bußgelder (§ 146 GewO).
Was ist der Unterschied zwischen Lohn- und Gehaltsabrechnung?
Beides ist juristisch dasselbe: eine Entgeltabrechnung. "Lohn" wird traditionell für stundenweise abgerechnete Beschäftigte verwendet, "Gehalt" für Festgehalt. Die gesetzlichen Pflichten nach § 108 GewO sind identisch.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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