Wie viel Urlaub steht Jugendlichen zu?
Antwort
Der Urlaubsanspruch für Jugendliche ist nach § 19 JArbSchG nach Alter gestaffelt: mindestens 30 Werktage Urlaub für unter 16-Jährige, 27 für unter 17-Jährige und 25 für unter 18-Jährige, bezogen auf eine 6-Tage-Woche.
Gestaffelter Mindesturlaub nach § 19 JArbSchG
Jugendliche haben einen höheren gesetzlichen Mindesturlaub als Erwachsene. § 19 Abs. 2 JArbSchG sieht folgende Staffelung vor (jeweils zu Beginn des Kalenderjahres):
- Unter 16 Jahre: mindestens 30 Werktage Urlaub
- Unter 17 Jahre: mindestens 27 Werktage Urlaub
- Unter 18 Jahre: mindestens 25 Werktage Urlaub
Werktage = Montag bis Samstag. Bei der heute üblichen 5-Tage-Woche entspricht das umgerechnet 25, 22,5 bzw. 20,8 Arbeitstagen.
Vergleich mit dem Bundesurlaubsgesetz
Volljährige Arbeitnehmer haben nach § 3 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) nur einen Anspruch auf mindestens 24 Werktage (= 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche).
Tarifverträge, Arbeits- oder Ausbildungsverträge können günstigere Regeln vorsehen, ein höherer Urlaubsanspruch ist also möglich. Schlechter geht es nicht, § 19 Abs. 2 JArbSchG nennt durchgehend Mindestwerte.
Lage und Erteilung des Urlaubs
§ 19 Abs. 3 JArbSchG will den Urlaub in den Berufsschulferien sehen. Liegt er woanders und besucht der Jugendliche während des Urlaubs die Berufsschule, ist für jeden solchen Berufsschultag ein weiterer Urlaubstag zu gewähren.
Im Übrigen verweist § 19 Abs. 4 JArbSchG auf das Bundesurlaubsgesetz: Der Urlaub ist im Kalenderjahr zu nehmen, Übertragung ins Folgejahr nur bei dringenden Gründen (§ 7 Abs. 3 BUrlG).
Resturlaub und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Bei Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses ist nicht genommener Urlaub abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Wer die sechsmonatige Wartezeit (§ 4 BUrlG) erfüllt hat und in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, behält den vollen Jahresurlaub. In allen anderen Fällen, also vor Ablauf der Wartezeit oder beim Austritt in der ersten Jahreshälfte, gibt es ein Zwölftel je vollem Monat (§ 5 Abs. 1 BUrlG, über § 19 Abs. 4 JArbSchG anwendbar).
Übertragene Resttage verfallen im Regelfall am 31. März des Folgejahres, sofern der Arbeitgeber den Jugendlichen rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat (BAG 19.02.2019, 9 AZR 423/16, übertragbar auf alle Arbeitnehmer).
Verwandte Fragen
- Welcher Stichtag entscheidet über das Alter?
- Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des Kalenderjahres (§ 19 Abs. 2 JArbSchG). Wer am 1. Januar 16 Jahre alt ist, hat 27 Werktage Urlaubsanspruch, auch wenn er im Laufe des Jahres 17 wird.
- Gilt der gestaffelte Urlaub auch für Ferienjobber?
- Ja, mit derselben Staffelung, nur eben anteilig. § 5 Abs. 1 BUrlG gibt ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, den das Arbeitsverhältnis bestanden hat. Ein Ferienjob über drei Wochen bringt also keinen vollen Monat zusammen und damit keinen Urlaubstag. Was am Ende nicht genommen ist, wird abgegolten (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
- Was passiert mit dem Urlaub am 18. Geburtstag?
- Volljährigkeit während des Kalenderjahres ändert nichts an der Höhe des Anspruchs, entscheidend ist der Stand zu Jahresbeginn. Wer also am 30. Juni 18 wird und mit 25 Tagen Anspruch ins Jahr gestartet ist, behält diesen vollen Anspruch.
Quellen
- § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), gesetze-im-internet.de
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), gesetze-im-internet.de
- BMAS, Urlaubsrecht
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?Gesetzlicher Mindesturlaub nach § 3 BUrlG: 24 Werktage bei 6-Tage-Woche, entspricht 20 Arbeitstagen bei 5-Tage-Woche. Tarif- oder Arbeitsvertrag können mehr regeln. Jugendliche und Schwerbehinderte haben zusätzliche Ansprüche.
- Was ist das Jugendarbeitsschutzgesetz?Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bei der Arbeit. Es regelt zulässige Arbeitszeiten, Pausen, Urlaub, Nachtarbeitsverbot und verbietet besonders gefährliche oder belastende Tätigkeiten.
- Wie viele Stunden darf ein Jugendlicher arbeiten?Jugendliche zwischen 15 und 17 dürfen nach § 8 JArbSchG höchstens 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten, verteilt auf 5 Tage in der Woche. Wochenenden sind grundsätzlich frei.