Wie viele Stunden darf ein Jugendlicher arbeiten?
Antwort
Jugendliche zwischen 15 und 17 dürfen nach § 8 JArbSchG höchstens 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten, verteilt auf 5 Tage (Montag bis Freitag). Wochenenden sind grundsätzlich frei.
Tages- und Wochenarbeitszeit
§ 8 JArbSchG legt für Jugendliche (15 bis unter 18 Jahre) folgende Höchstgrenzen fest:
- Maximal 8 Stunden Arbeit pro Tag
- Maximal 40 Stunden Arbeit pro Woche
- Verteilt auf 5 Tage in der Woche (§ 15 JArbSchG)
Damit sind die Grenzen deutlich strenger als beim Arbeitszeitgesetz für Erwachsene, das werktäglich 8 Stunden (regelmäßig) bzw. bis zu 10 Stunden (mit Ausgleich) erlaubt und auch den Samstag als Werktag einbezieht.
Berufsschulzeit zählt mit
Bei Auszubildenden ist die Zeit im Berufsschulunterricht auf die Arbeitszeit anzurechnen (§ 9 JArbSchG). Das gilt inklusive der Pausen während des Schulunterrichts und der Wegezeiten. Vor 9 Uhr beginnender Berufsschulunterricht entlastet den Auszubildenden für diesen Tag vom Betrieb.
Wer also einen 8-Stunden-Schultag hat, wird in derselben Woche tatsächlich seltener im Betrieb gebraucht, die 40-Stunden-Woche bleibt aber die Obergrenze.
Begrenzte Ausnahmen
Die Arbeitszeit darf in seltenen Fällen verlängert werden, z. B. bei Tarifvertragsabweichungen für Saisonbetriebe (§ 21a JArbSchG) oder bei unvorhergesehenen Eilfällen mit Freizeitausgleich.
In der Landwirtschaft zur Erntezeit sind 9 Stunden pro Tag und 85 Stunden pro Doppelwoche möglich (§ 21a Abs. 4 JArbSchG). Generell aber gilt: pauschale Mehrarbeit, Bereitschaftsdienste oder dauerhafte 10-Stunden-Tage sind für Jugendliche unzulässig.
Wochenend- und Feiertagsarbeit
Samstag (§ 16), Sonntag (§ 17) und gesetzliche Feiertage (§ 18) sind für Jugendliche grundsätzlich arbeitsfrei. Ausnahmen gibt es für bestimmte Branchen (z. B. Gaststätten, Krankenhäuser, Bäckereien, Landwirtschaft, Schauspiel). Wer am Samstag oder Sonntag arbeiten muss, bekommt einen Ausgleichstag in derselben oder folgenden Woche.
Mindestens zwei Samstage und zwei Sonntage im Monat müssen jedoch frei bleiben.
Verwandte Fragen
- Darf ein Jugendlicher länger arbeiten, wenn er einverstanden ist?
- Nein. Das JArbSchG ist zwingendes Schutzrecht. Auch mit Einverständnis des Jugendlichen oder der Eltern darf die 8/40-Stunden-Grenze nicht überschritten werden. Der Arbeitgeber haftet bei Verstößen.
- Wie ist die Arbeitszeit bei einem 14-jährigen Praktikanten?
- Bei Schülerpraktika während der Vollzeitschulpflicht gilt der Kinderschutz (§§ 5, 7 JArbSchG): höchstens 7 Stunden täglich und 35 Stunden pro Woche, nicht vor 8 und nicht nach 18 Uhr. Ohne Schulpraktikum-Status sind 14-Jährige außer in den oben genannten Ausnahmen gar nicht beschäftigungsfähig.
- Was zählt als Arbeitszeit?
- Die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§ 4 JArbSchG). Berufsschulunterricht und Prüfungszeit zählen nach § 9 JArbSchG mit. Pausen, Umkleide- oder Anfahrtszeiten zählen grundsätzlich nicht, Umkleidezeit kann aber nach Rechtsprechung Arbeitszeit sein, wenn Dienstkleidung im Betrieb angelegt werden muss.
Quellen
- § 8 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), gesetze-im-internet.de
- § 9 JArbSchG, Berufsschule
- BMAS, Jugendarbeitsschutz
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Sind Ferienjobs für Jugendliche erlaubt?Ja. Ab 13 Jahren sind leichte Tätigkeiten erlaubt (max. 2 h/Tag), ab 15 in den Schulferien auch vollzeitnah, höchstens 4 Wochen pro Kalenderjahr und nur unter den Schutzgrenzen des JArbSchG.
- Was ist das Nachtarbeitsverbot für Jugendliche?Jugendliche unter 18 dürfen nach § 14 JArbSchG grundsätzlich nur zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden. Ausnahmen gelten z. B. für Bäckereien, Landwirtschaft, Gaststätten, mehrschichtige Betriebe und Schauspiel.
- Wie viel Urlaub steht Jugendlichen zu?Der Urlaubsanspruch für Jugendliche ist nach § 19 JArbSchG nach Alter gestaffelt: 30 Werktage Urlaub für unter 16-Jährige, 27 für unter 17-Jährige und 25 für unter 18-Jährige, bezogen auf eine 6-Tage-Woche.