evaluateMe

FAQ · Jugendliche

Wie viele Stunden darf ein Jugendlicher arbeiten?

Antwort

Jugendliche zwischen 15 und 17 dürfen nach § 8 JArbSchG höchstens 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten, verteilt auf 5 Tage in der Woche. Wochenenden sind grundsätzlich frei.

Tages- und Wochenarbeitszeit

§ 8 JArbSchG legt für Jugendliche (15 bis unter 18 Jahre) folgende Höchstgrenzen fest:

- Maximal 8 Stunden Arbeit pro Tag
- Maximal 40 Stunden Arbeit pro Woche
- Verteilt auf 5 Tage in der Woche (§ 15 JArbSchG)

Damit sind die Grenzen deutlich strenger als beim Arbeitszeitgesetz für Erwachsene, das werktäglich 8 Stunden (regelmäßig) bzw. bis zu 10 Stunden (mit Ausgleich) erlaubt und auch den Samstag als Werktag einbezieht.

Berufsschulzeit zählt mit

Bei Auszubildenden ist die Zeit im Berufsschulunterricht auf die Arbeitszeit anzurechnen (§ 9 JArbSchG). Das gilt inklusive der Pausen während des Unterrichts und der nötigen Wege zwischen Schule und Betrieb.

Zwei Freistellungen kommen dazu. Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, darf der Betrieb den Jugendlichen davor nicht beschäftigen. Und an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten ist er einmal pro Woche ganz frei, angerechnet wird dieser Tag mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit. Die 40-Stunden-Woche bleibt die Obergrenze.

Begrenzte Ausnahmen

Ein Tarifvertrag darf die Arbeitszeit anders verteilen, bis zu 9 Stunden täglich und 44 Stunden wöchentlich, im Schnitt von zwei Monaten müssen es aber wieder 40 Stunden sein (§ 21a JArbSchG). In echten Notfällen, für die keine Erwachsenen verfügbar sind, greifen die Grenzen kurzzeitig nicht, die Mehrarbeit ist dann innerhalb von drei Wochen abzubauen (§ 21 JArbSchG).

In der Landwirtschaft zur Erntezeit sind für Jugendliche über 16 Jahre 9 Stunden pro Tag und 85 Stunden in der Doppelwoche erlaubt (§ 8 Abs. 3 JArbSchG). Generell aber gilt: pauschale Mehrarbeit, Bereitschaftsdienste oder dauerhafte 10-Stunden-Tage sind für Jugendliche unzulässig.

Wochenend- und Feiertagsarbeit

Samstag (§ 16), Sonntag (§ 17) und gesetzliche Feiertage (§ 18) sind für Jugendliche grundsätzlich arbeitsfrei. Ausnahmen gibt es für bestimmte Branchen (z. B. Gaststätten, Krankenhäuser, Bäckereien, Landwirtschaft, Schauspiel). Wer am Samstag oder Sonntag arbeitet, bekommt dafür einen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche frei, bei Feiertagsarbeit auch in der folgenden Woche.

Zwei Sonntage im Monat müssen frei bleiben, jeder zweite Sonntag soll es sein. Bei den Samstagen ist es eine Soll-Vorgabe: mindestens zwei im Monat.

Verwandte Fragen

Darf ein Jugendlicher länger arbeiten, wenn er einverstanden ist?
Nein. Das JArbSchG ist zwingendes Schutzrecht. Auch mit Einverständnis des Jugendlichen oder der Eltern darf die 8/40-Stunden-Grenze nicht überschritten werden. Der Arbeitgeber haftet bei Verstößen.
Wie ist die Arbeitszeit bei einem 14-jährigen Praktikanten?
Beim Betriebspraktikum während der Vollzeitschulpflicht gelten die Kinder-Regeln (§ 5 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Satz 1 Nr. 2 JArbSchG): höchstens 7 Stunden täglich und 35 Stunden pro Woche. Die Nachtruhe nach § 14 JArbSchG gilt entsprechend, also nur zwischen 6 und 20 Uhr. Ohne Praktikums-Status sind 14-Jährige außer in den oben genannten Ausnahmen gar nicht beschäftigungsfähig.
Was zählt als Arbeitszeit?
Die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§ 4 JArbSchG). Berufsschulunterricht zählt nach § 9 JArbSchG mit, Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen nach § 10 JArbSchG. Pausen, Umkleide- oder Anfahrtszeiten zählen grundsätzlich nicht, Umkleidezeit kann aber nach Rechtsprechung Arbeitszeit sein, wenn Dienstkleidung im Betrieb angelegt werden muss.

Quellen

Stand:

Im Glossar

Mehr aus dem FAQ

← Zurück zur FAQ-Übersicht