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FAQ · Urlaub

Muss ich meinen Urlaub im Voraus beantragen?

Antwort

Gesetzlich gibt es keine feste Frist. § 7 BUrlG sagt nur, dass Urlaub nach den Wünschen des Arbeitnehmers zu gewähren ist, soweit keine dringenden betrieblichen Belange entgegenstehen. In der Praxis sind 4-8 Wochen Vorlauf üblich; konkrete Fristen können Tarif- oder Betriebsvereinbarung regeln.

Was das Gesetz sagt, und was es nicht sagt

§ 7 Abs. 1 BUrlG regelt die zeitliche Lage des Urlaubs. Deine Urlaubswünsche sind zu berücksichtigen. Entgegenstehen dürfen nur dringende betriebliche Belange oder die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen.

Eine konkrete Frist für den Antrag gibt das BUrlG nicht vor. Keine gesetzliche Pflicht, vier oder acht Wochen vorher zu fragen.

In der Praxis: 4-8 Wochen sind die Norm

Tarif- und Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge oder einfach betriebliche Übung sehen meist Vorlauffristen vor:

- Kurzurlaub (1-3 Tage): oft 1-2 Wochen Vorlauf
- Längerer Urlaub (eine Woche oder mehr): typisch 4-6 Wochen
- Sommerurlaub mit Urlaubsplanung: häufig schon im Frühjahr für das ganze Team koordiniert
- Drei Wochen oder mehr am Stück (Sonderfall „Mindestens 2 Wochen zusammenhängend" nach § 7 Abs. 2 BUrlG): mehrere Monate Vorlauf

Diese Werte sind keine gesetzlichen Vorgaben, sie ergeben sich aus dem Spannungsfeld „Wünsche des Arbeitnehmers vs. Planungsbedarf des Arbeitgebers".

Spontaner Urlaub ohne Vorlauf

Auch ein kurzfristig beantragter Urlaubstag muss gewährt werden, wenn keine dringenden betrieblichen Belange entgegenstehen. Der Arbeitgeber darf nicht pauschal mit „zu kurzfristig" ablehnen, er muss konkret begründen, warum gerade an diesem Tag eine Anwesenheit zwingend ist.

Eigenmächtiger Urlaubsantritt (also: einfach fernbleiben ohne genehmigten Antrag) ist allerdings ein arbeitsvertraglicher Verstoß und kann zur Abmahnung führen, auch wenn der Antrag selbst gerechtfertigt gewesen wäre.

Mindestens zwei Wochen zusammenhängend

Nach § 7 Abs. 2 BUrlG ist der Urlaub zusammenhängend zu gewähren. Teilen darf ihn der Arbeitgeber nur, wenn dringende betriebliche oder in deiner Person liegende Gründe das erfordern. Und wird geteilt, obwohl dir mehr als 12 Werktage zustehen, muss einer der Urlaubsteile mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage umfassen, also rund zwei Wochen.

Verwandte Fragen

Muss ich einen Grund für meinen Urlaubsantrag angeben?
Nein, der Urlaubszweck ist Privatsache. § 7 Abs. 1 BUrlG stellt auf deine zeitlichen Urlaubswünsche ab, nicht auf ihren Anlass. Relevant wird der Anlass nur dort, wo zwischen mehreren Anträgen nach sozialen Gesichtspunkten abgewogen werden muss, etwa bei Schulferien und Kindern.
Kann ich Urlaub kurzfristig stornieren oder verschieben?
Ein bereits genehmigter Urlaub ist beidseitig bindend. Eine Verschiebung geht nur einvernehmlich. Wirst du im Urlaub krank, werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet (§ 9 BUrlG), siehe FAQ zu Krankheit im Urlaub.
Was, wenn der Arbeitgeber nicht auf meinen Antrag reagiert?
Schweigen ist keine Genehmigung. Wer ohne ausdrückliche Zusage den Urlaub antritt, riskiert eine Abmahnung. Empfohlen: schriftlich mit Frist nachfragen ("bitte um Rückmeldung bis ..."). Reagiert der Arbeitgeber gar nicht und steht der Antrag schon mehrere Wochen, kann ein Anspruch auf Genehmigung gerichtlich durchgesetzt werden.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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