Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?
Antwort
Das hängt vom Bundesland ab, es gibt kein Bundesgesetz. In 14 von 16 Bundesländern besteht ein Anspruch von typischerweise 5 Arbeitstagen pro Jahr (Bayern und Sachsen haben keine Regelung).
Kein Bundesgesetz, sondern Landesrecht
Anders als Urlaub (BUrlG) oder Mutterschutz (MuSchG) ist Bildungsurlaub Sache der Länder. Jedes Bundesland regelt ihn in einem eigenen Bildungsurlaubs- oder Bildungsfreistellungsgesetz, mit teils deutlich unterschiedlichen Bedingungen.
Bayern und Sachsen haben kein eigenes Gesetz und damit keinen gesetzlichen Anspruch (Stand 2026). In den 14 anderen Bundesländern gibt es einen Anspruch, der typischerweise bei 5 Arbeitstagen pro Jahr liegt.
Typische Bedingungen
Die Landesgesetze ähneln sich in Grundzügen:
- Anspruch auf rund 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr (oft alle 2 Jahre auf 10 Tage zusammenfassbar).
- Wartezeit von typischerweise 6 Monaten ab Beschäftigungsbeginn.
- Anrechnung erfolgt zusätzlich zum normalen Erholungsurlaub.
- Veranstaltung muss von einem nach Landesrecht anerkannten Träger durchgeführt werden.
- Themen: politische Bildung, berufliche Bildung, je nach Land auch ehrenamtsbezogen.
Maßgeblicher Arbeitsort, nicht Wohnort
Welches Landesgesetz gilt, richtet sich nach dem Bundesland des Arbeitsorts, nicht des Wohnorts. Wer in München wohnt, aber bei einer Firma mit Sitz in Hessen pendelt und dort arbeitet, hat Anspruch nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz.
Bei Homeoffice ist die Frage umstritten und im Zweifel arbeitsvertraglich geregelt, typischerweise gilt der Sitz der Niederlassung, der die Arbeitnehmerin organisatorisch zugeordnet ist.
Anerkannter Träger und Themen
Voraussetzung ist immer, dass die Bildungsveranstaltung in dem Bundesland des Arbeitsorts anerkannt ist. Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Landesbehörde, Anbieter wie Volkshochschulen, Gewerkschaftsbildungswerke oder Universitäten haben diese in der Regel.
Anerkannte Themen sind je nach Land enger oder weiter gefasst: Sprachkurse mit beruflichem Bezug, Themen der politischen Bildung, IT-Grundlagen, Yoga-Wochenenden oder reine Hobbykurse fallen meistens nicht darunter.
Verwandte Fragen
- Bekomme ich während des Bildungsurlaubs mein Gehalt weiter?
- Ja. Während des bewilligten Bildungsurlaubs läuft die Lohnfortzahlung wie bei normalem Urlaub. Kosten für die Veranstaltung (Kursgebühr, Reise, Unterbringung) tragen die Teilnehmenden in der Regel selbst, sofern keine andere Regelung greift.
- Wann muss ich Bildungsurlaub beantragen?
- Die Frist ergibt sich aus dem Landesgesetz, meist 6 Wochen vor Beginn schriftlich. Der Arbeitgeber kann den konkreten Termin nur aus zwingenden betrieblichen Gründen ablehnen, nicht den Anspruch an sich.
- Kann ich nicht genutzte Tage ins Folgejahr übertragen?
- In den meisten Bundesländern kann der Anspruch von zwei aufeinanderfolgenden Jahren zusammengefasst werden (10 Tage in zwei Jahren). Eine Übertragung darüber hinaus ist selten möglich, Details regelt das jeweilige Landesgesetz.
Quellen
- Bildungsurlaub, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Hessisches Bildungsurlaubsgesetz (Beispiel)
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Welche arbeitsrechtlichen Regeln gelten bei einer Schwangerschaft?Es gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG): Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG, Schutzfristen vor und nach der Geburt, Beschäftigungsverbote, Mehrarbeits-, Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot. Die Anzeige der Schwangerschaft ist nicht gesetzlich verpflichtend, aber meist sinnvoll.
- Ist ein Unfall auf dem Arbeitsweg ein Arbeitsunfall?Ja. Der direkte Weg zur und von der Arbeit ist nach § 8 Abs. 2 SGB VII als Wegeunfall gesetzlich unfallversichert. Umwege ohne erlaubten Grund unterbrechen den Versicherungsschutz allerdings.
- Was ist Mutterschutz?Mutterschutz ist der gesetzliche Schutz von schwangeren und stillenden Beschäftigten nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Er umfasst Beschäftigungsverbote, einen besonderen Kündigungsschutz und Schutzfristen vor und nach der Geburt.