Mindestlohn 2026 und 2027: Was sich für Stundenlohn, Minijob und Midijob ändert
12,82 Euro heute, 13,90 Euro ab 2027, die Mindestlohnkommission hat sich entschieden. Was die Erhöhung für Stundenlöhne, Minijob-Grenze und Lohnabrechnungen bedeutet.
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Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 12,82 Euro pro Stunde. Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 ihren Beschluss zur nächsten Stufe vorgelegt, die Bundesregierung hat ihn per Verordnung übernommen, und damit liegt das Inkrafttreten der nächsten beiden Stufen fest: 13,90 Euro ab 1. Januar 2026 und 14,60 Euro ab 1. Januar 2027.
Was zunächst nach einer reinen Lohnerhöhung klingt, zieht eine Reihe von Folge-Effekten nach sich, die viele Arbeitgeber unterschätzen, vor allem rund um Minijobs, Midijobs und die dynamische Geringfügigkeitsgrenze.
Die Beträge auf einen Blick
| Stichtag | Mindestlohn pro Stunde | Minijob-Grenze pro Monat |
|---|---|---|
| 1. Januar 2025 | 12,82 Euro | 556 Euro |
| 1. Januar 2026 | 13,90 Euro | 603 Euro |
| 1. Januar 2027 | 14,60 Euro | 633 Euro |
Die Minijob-Grenze ergibt sich seit der Reform vom 1. Oktober 2022 dynamisch aus dem Mindestlohn: Mindestlohn × 130 Stunden ÷ 3 Monate, gerundet auf volle Euro. Wer 10 Wochenstunden minijobbt, soll knapp am Mindestlohn rechnen können, ohne in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen. Die Formel steht in § 8 Abs. 1a SGB IV.
Was sich für Arbeitgeber ändert
Bestehende Stundensätze prüfen
Wer heute 13,00 Euro zahlt, war 2025 noch konform, ab 1. Januar 2026 reißt der Stundensatz die Mindestlohngrenze. Das gilt unabhängig davon, ob im Arbeitsvertrag ein fester Monatslohn steht: Der gezahlte Lohn muss durch die tatsächlich geleisteten Stunden geteilt mindestens dem Mindestlohn entsprechen. Bei einer Vollzeit-Stelle mit 40 Stunden pro Woche heißt das ab 2026 mindestens 2.408 Euro Brutto-Monatslohn (40 × 4,33 × 13,90 Euro), grob gerundet.
Minijobs nachjustieren
Ein Minijob, der heute bei 556 Euro liegt, fällt 2026 nicht automatisch in die Sozialversicherungspflicht. Aber: Wer die volle Spanne ausschöpft, kann ab 1. Januar 2026 auf 603 Euro erhöhen, bei gleicher Stundenzahl steigt nur der Stundensatz, oder bei gleichem Lohn sinken die Stunden. Beides muss in der Lohnabrechnung sauber dokumentiert sein, damit bei einer Prüfung der Minijob-Zentrale keine Lücken auftauchen. Mehr dazu im Glossar unter Minijob.
Midijob-Übergangsbereich verschiebt sich nicht, der Boden schon
Der Midijob-Übergangsbereich geht aktuell von 556,01 Euro bis 2.000 Euro pro Monat. Die obere Grenze (2.000 Euro) ist gesetzlich fixiert in § 20 Abs. 2 SGB IV. Die untere Grenze hängt am Minijob, wenn der Minijob 2026 bei 603 Euro endet, beginnt der Midijob bei 603,01 Euro. Das hat unmittelbare Konsequenzen für die Lohnabrechnung und die Sozialversicherungsbeiträge der Beschäftigten in der Spanne. Siehe Midijob.
Dokumentationspflicht nach § 17 MiLoG
In bestimmten Branchen, Baugewerbe, Gaststätten, Speditionen, Reinigung, Fleischwirtschaft und weitere nach § 2a SchwarzArbG, sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit binnen sieben Tagen aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren. Diese Pflicht gilt auch für alle Minijobber, unabhängig von der Branche. Das ist nicht neu, wird aber bei Mindestlohn-Erhöhungen regelmäßig wieder relevant, weil der Zoll genau die Branchen prüft, in denen die Lücke zum Mindestlohn am dünnsten ist.
Wer ist vom Mindestlohn ausgenommen?
Die wichtigsten Ausnahmen aus § 22 MiLoG:
- Auszubildende, sie unterliegen der Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG, nicht dem Mindestlohn. Die Mindestausbildungsvergütung wird jährlich angepasst und liegt 2026 bei 766 Euro im ersten Lehrjahr.
- Praktikanten mit Pflichtpraktikum im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung, kein Mindestlohn, unabhängig von der Dauer.
- Praktikanten mit freiwilligem Praktikum bis zu drei Monaten zur Orientierung vor Berufswahl oder Studium, kein Mindestlohn. Ab dem vierten Monat oder bei Orientierungs-fremdem Zweck greift der Mindestlohn.
- Ehrenamtlich Tätige, kein Mindestlohn, weil keine Arbeitnehmereigenschaft.
- Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung, Ausnahme nach § 22 Abs. 4 MiLoG, in der Praxis selten genutzt.
- Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung, kein Mindestlohnschutz. Hintergrund: der Gesetzgeber will verhindern, dass Schulabbrecher den Ausbildungsweg überspringen.
Die Kommission, das Verfahren, die Politik
Die unabhängige Mindestlohnkommission tagt alle zwei Jahre und schlägt eine Anpassung des Mindestlohns vor. Sechs stimmberechtigte Mitglieder, drei aus Arbeitgeberverbänden, drei aus Gewerkschaften, entscheiden gemeinsam mit einer/einem Vorsitzenden. Die Bundesregierung übernimmt den Beschluss per Verordnung; abweichen darf sie davon nur in absoluten Ausnahmefällen.
Die im Sommer 2025 beschlossenen Stufen (13,90 Euro ab 2026, 14,60 Euro ab 2027) folgen erstmals seit längerer Zeit wieder dem klassischen Modus, nach den durch das Mindestlohnerhöhungsgesetz 2022 erzwungenen Sprüngen auf 12,00 Euro und der politisch sensiblen Erhöhung auf 12,82 Euro 2025. Die Mindestlohnkommission orientiert sich satzungsgemäß an der Tariflohn-Entwicklung; eine größere Abkopplung Richtung „15-Euro-Marke”, wie von Gewerkschaften gefordert, hat sie nicht beschlossen.
Die EU-Mindestlohnrichtlinie (Richtlinie 2022/2041) gibt zudem eine Orientierung: 60 Prozent des Bruttomedianlohns oder 50 Prozent des Bruttodurchschnittslohns. Deutschland erreicht mit 14,60 Euro ab 2027 die 60-Prozent-Schwelle nicht in jedem Modell, kommt ihr aber näher als zuvor.
Branchen-spezifische Mindestlöhne
Achtung, neben dem gesetzlichen Mindestlohn gelten in mehreren Branchen höhere Branchen-Mindestlöhne auf Basis allgemeinverbindlicher Tarifverträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG):
- Baugewerbe, Mindestlohn 1 und Mindestlohn 2 je nach Tätigkeit, beide deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn
- Pflege, separater Pflege-Mindestlohn, gestaffelt nach Qualifikation (Hilfskräfte, Qualifizierte, Pflegefachkräfte), aktuell ab 16,10 Euro
- Gebäudereinigung, eigene Mindestlöhne nach Lohngruppen
- Elektrohandwerk, Gerüstbau, Maler/Lackierer, jeweils eigene Sätze
Wer in einer dieser Branchen tätig ist: Der gesetzliche Mindestlohn ist die Untergrenze, der Branchenmindestlohn liegt darüber und ist verbindlich. Aktuelle Sätze veröffentlicht der Zoll auf der Übersichtsseite zum AEntG.
Was Arbeitgeber jetzt tun sollten
- Stundensätze auflisten. Alle aktiven Verträge daraufhin prüfen, ob der effektive Stundensatz ab 1. Januar 2026 mindestens 13,90 Euro beträgt.
- Minijobs nachjustieren. Bei Bedarf neue Stunden- oder Lohnvereinbarung zum 1. Januar 2026, mit dokumentierter Zustimmung der Beschäftigten.
- Lohnabrechnung anpassen. Die Lohnbuchhaltung sollte die neuen Beträge automatisch zum Stichtag übernehmen. Wer extern abrechnet: beim Steuerberater oder Lohnbüro nachfragen.
- Arbeitszeitdokumentation prüfen. § 17 MiLoG-Branchen und alle Minijobs brauchen lückenlose Erfassung, sieben Tage nach Leistung, zwei Jahre Aufbewahrung. Mehr in unserem Artikel zum BAG-Urteil 2022.
Weiterführend
- Mindestlohn im Glossar
- Was ist der Mindestlohn?
- Mindestlohn für Auszubildende
- Wie viel darf man im Minijob verdienen?