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FAQ · Vertraege

Wie viel darf man im Minijob verdienen?

Antwort

Seit dem 1. Januar 2026 bis 603 € pro Monat, davor 556 €. In der Praxis wird über das Jahr gerechnet, gegen 12 × Monatsgrenze. Unvorhersehbar überschreiten darfst du sie in höchstens zwei Kalendermonaten pro Zeitjahr.

Aktuelle Verdienstgrenze 2026

Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. 2025 lag sie bei 556 € pro Monat. Mit der Mindestlohnerhöhung auf 13,90 € zum 1. Januar 2026 (§ 1 Nr. 1 MiLoV5) ist sie auf 603 € gestiegen. An der Stundenzahl ändert das nichts: Die Grenze ist als zehn Wochenstunden zum Mindestlohn definiert (§ 8 Abs. 1a SGB IV), also rund 43,3 Stunden im Monat, egal wie hoch der Satz ist.

Maßgeblich ist nicht ein einzelner Monat. Das Gesetz verlangt nur, dass das Arbeitsentgelt „regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt" (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Eine Jahresverdienstgrenze steht dort nicht. In der Praxis wird trotzdem über das Jahr geprüft, also gegen 12 × Monatsgrenze (2026: 7.236 €). Einzelne Monate dürfen dann höher liegen, solange die Jahressumme passt.

Unvorhersehbares Überschreiten

§ 8 Abs. 1b SGB IV lässt ein unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze zu, und zwar in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb des Zeitjahres, das für den jeweiligen Entgeltabrechnungszeitraum zu bilden ist. Überschritten werden darf jeweils um bis zu eine volle Monatsgrenze, also bis 1.206 € (2026).

Klassischer Anwendungsfall: Krankheitsvertretung für eine erkrankte Kollegin, Urlaubsvertretung in der Hochsaison. Geplantes Mehrarbeiten zählt nicht als unvorhersehbar.

Was bei dauerhaftem Überschreiten passiert

Wer dauerhaft über der Grenze liegt, ist sozialversicherungsrechtlich kein Minijobber mehr, sondern entweder versicherungspflichtig Beschäftigter oder im Übergangsbereich (Midijob, 603,01 € bis 2.000 €). Die Folge: volle Sozialabgaben (im Übergangsbereich reduziert) statt der Pauschalen, andere Lohnsteuerregeln.

Der Arbeitgeber muss bei dauerhaftem Überschreiten ummelden, rückwirkend ab dem Zeitpunkt, ab dem absehbar war, dass die Grenze überschritten wird. Beitragsnachforderungen sind möglich.

Mehrere Minijobs zusammenrechnen

Hat ein Beschäftigter mehrere Minijobs nebeneinander, werden die Verdienste zusammengezählt. Liegt die Summe über der Grenze, sind alle Beschäftigungen versicherungspflichtig, außer es besteht zusätzlich eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, dann bleibt nur der erste Minijob versicherungsfrei.

Verwandte Fragen

Was passiert, wenn ich versehentlich die Grenze überschreite?
Einmaliges oder zweimaliges unvorhersehbares Überschreiten ist erlaubt (Krankheitsvertretung etc.). Bei planmäßigem oder häufigerem Überschreiten wird die Beschäftigung versicherungspflichtig, der Arbeitgeber muss ummelden.
Gilt die Grenze auch für Weihnachts- und Urlaubsgeld?
Ja. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen zur Jahresverdienstgrenze, wenn sie mit Sicherheit gezahlt werden. Sie müssen bei der Prognose des Jahresverdienstes berücksichtigt werden.
Wann ist die Minijob-Grenze auf 603 € gestiegen?
Zum 1. Januar 2026, parallel zur Mindestlohnerhöhung auf 13,90 € (§ 1 Nr. 1 MiLoV5). Die Grenze folgt der Formel aus § 8 Abs. 1a SGB IV; das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt sie im Bundesanzeiger bekannt.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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