evaluateMe

FAQ · Vertraege

Was ist ein Midijob?

Antwort

Ein Midijob ist eine Beschäftigung im Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV mit einem Verdienst zwischen 556,01 € und 2.000 € pro Monat (Stand 2026). Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung ist gleitend reduziert, der Arbeitgeber zahlt regulär.

Definition: der Übergangsbereich

Der Midijob, gesetzlich der „Übergangsbereich", ist in § 20 Abs. 2 SGB IV geregelt. Er füllt die Lücke zwischen der Minijob-Grenze und einer regulär versicherungspflichtigen Beschäftigung. Ab Januar 2026 erstreckt er sich von 556,01 € bis 2.000 € pro Monat. Die Untergrenze wandert mit der Minijob-Grenze, die Obergrenze ist seit 2023 stabil bei 2.000 €.

Anders als beim Minijob ist der Beschäftigte voll sozialversicherungspflichtig: Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Der Unterschied liegt in der Höhe des Beitrags.

Beitragsberechnung: gleitende Entlastung für Arbeitnehmer

Im Übergangsbereich wird der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung nicht aus dem tatsächlichen Lohn berechnet, sondern aus einer reduzierten beitragspflichtigen Einnahme. Diese liegt an der Untergrenze deutlich unter dem Bruttolohn und steigt linear bis zur Obergrenze, wo der reguläre Anteil erreicht ist.

Konkret heißt das: Bei 600 € Brutto zahlt der Arbeitnehmer nur wenige Euro Sozialabgaben, bei 2.000 € praktisch den vollen Beitrag. Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil hingegen aus dem vollen Brutto, die Entlastung gilt nur arbeitnehmerseitig.

Volle Rentenansprüche trotz reduzierter Beiträge

Seit der Reform 2022 werden für die Rentenversicherung die vollen Entgeltpunkte gutgeschrieben, obwohl reduzierte Beiträge fließen. Die Reduzierung des Arbeitnehmeranteils geht damit nicht zulasten der späteren Rente, anders als vor 2022. Bei Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erfolgt die Beitragsberechnung aus der reduzierten Einnahme.

Abgrenzung zum Minijob und zur Vollbeschäftigung

Unterhalb von 556,01 € (2026) liegt ein Minijob mit Pauschalen-Abgaben. Oberhalb von 2.000 € endet der Übergangsbereich; ab da gelten die regulären Sozialversicherungsbeiträge ohne Entlastung. Die Grenze wird taggenau am tatsächlichen Verdienst des Monats geprüft, nicht am vereinbarten Lohn.

Bei mehreren Beschäftigungen werden die Verdienste zusammengerechnet. Liegt die Summe über 2.000 €, fällt der Beschäftigte aus dem Übergangsbereich heraus, auch wenn einzelne Jobs unter der Grenze liegen.

Verwandte Fragen

Bekomme ich im Midijob weniger Rente?
Nein. Seit 2022 werden die vollen Rentenpunkte angerechnet, obwohl der Arbeitnehmeranteil reduziert ist. Die spätere Rente entspricht dem vollen Brutto.
Was passiert bei Schwankungen, manchmal Mini-, manchmal Midijob?
Maßgeblich ist der monatliche Verdienst. Liegt er unter der Minijob-Grenze, gelten Minijob-Regeln; liegt er darüber, Midijob. Bei dauerhaft schwankendem Lohn lohnt sich eine sozialversicherungsrechtliche Prognose mit Durchschnittsbetrachtung.
Gilt der Übergangsbereich auch für Werkstudenten?
Für Werkstudenten greifen primär die Werkstudentenregeln, sie sind in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung über das Werkstudentenprivileg befreit, soweit die 20-Stunden-Regel eingehalten ist. Der Midijob-Übergangsbereich ist für sie meist nicht relevant.

Quellen

Stand:

Im Glossar

Mehr aus dem FAQ

← Zurück zur FAQ-Übersicht