Wie lange ist die Probezeit?
Antwort
Maximal sechs Monate nach § 622 Abs. 3 BGB. Ein Mindestlimit gibt es nicht, Probezeiten von einem oder drei Monaten sind zulässig. Bei Ausbildungsverhältnissen schreibt § 20 BBiG mindestens einen und höchstens vier Monate vor.
Maximal sechs Monate im regulären Arbeitsverhältnis
§ 622 Abs. 3 BGB legt die Obergrenze fest: Eine Probezeit darf maximal sechs Monate dauern. Das ist eine zwingende Norm, eine längere Probezeit ist unwirksam, soweit sie über sechs Monate hinausgeht. Innerhalb der ersten sechs Monate gilt die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Nach Ablauf der sechs Monate greift automatisch der allgemeine Kündigungsschutz nach KSchG (sofern der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt) und die regulären Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB.
Kein Mindestlimit, kürzere Probezeiten sind möglich
Eine Mindestdauer schreibt das BGB nicht vor. Üblich sind drei oder sechs Monate, möglich sind aber auch ein oder zwei Monate. Sinnvoll ist die kürzere Variante selten, sie verkürzt die Erprobungsphase, ohne sonstigen Vorteil. Die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt nur während der vereinbarten Probezeit.
Sonderfall Ausbildung: § 20 BBiG
Für Ausbildungsverhältnisse schreibt § 20 BBiG zwingend eine Probezeit vor: mindestens ein Monat, höchstens vier Monate. Diese Probezeit ist Pflichtbestandteil des Ausbildungsvertrags.
Während der Probezeit ist das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Grund kündbar (§ 22 Abs. 1 BBiG). Nach Ablauf kann der Ausbildungsbetrieb nur noch aus wichtigem Grund kündigen, der Auszubildende mit einer Frist von vier Wochen unter Angabe der Gründe.
Verlängerung und Unterbrechung der Probezeit
§ 622 Abs. 3 BGB lässt eine Verlängerung über sechs Monate nicht zu. Auch eine erkennbare „Erprobung mit Verlängerungsmöglichkeit" ist unwirksam, soweit sie sechs Monate überschreitet.
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit oder Mutterschutz wird teils diskutiert, ob die Probezeit „pausiert". Das BAG hat hier abgewogen (BAG, Urteil vom 9. Juni 2011, 2 AZR 287/10): Eine starre Verlängerung um Krankheitstage gibt es nicht; im Einzelfall kann eine einvernehmliche Verlängerung bis zur Sechs-Monats-Grenze sinnvoll sein. Bei Ausbildungsverhältnissen lässt § 20 BBiG ausdrücklich die Verlängerung bei längeren Unterbrechungen bis zu einem Drittel zu.
Verwandte Fragen
- Was passiert, wenn keine Probezeit vereinbart ist?
- Dann gibt es schlicht keine Probezeit. Von Anfang an gelten die regulären Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB. Der allgemeine Kündigungsschutz nach KSchG greift trotzdem erst nach 6 Monaten Beschäftigung, das hängt nicht an der Probezeit-Vereinbarung.
- Gilt die Probezeit auch bei befristeten Verträgen?
- Ja, sie kann vereinbart werden, muss aber „in einem angemessenen Verhältnis zur erwarteten Vertragsdauer" stehen (§ 15 Abs. 3 TzBfG, eingeführt 2022). Bei einem 9-Monats-Vertrag ist sechs Monate Probezeit kaum noch zulässig.
- Kann ich während der Probezeit Urlaub nehmen?
- Ja, anteilig. Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6-monatiger Beschäftigung (§ 4 BUrlG, Wartezeit). Vorher gibt es einen Teilanspruch (§ 5 BUrlG: ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat).
Quellen
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch zu einem festgelegten Zeitpunkt oder bei Erreichen eines Zwecks, ohne Kündigung. Das TzBfG erlaubt die Befristung mit Sachgrund (§ 14 Abs. 1) oder sachgrundlos für maximal zwei Jahre mit höchstens drei Verlängerungen (§ 14 Abs. 2).
- Was ist eine Kettenbefristung?Kettenbefristung ist die wiederholte Aneinanderreihung befristeter Arbeitsverträge mit demselben Arbeitgeber. Mit Sachgrund grundsätzlich zulässig, aber bei sehr vielen oder sehr langen Befristungen prüfen BAG und EuGH auf Rechtsmissbrauch.
- Was ist ein Minijob?Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV. Bis zur Verdienstgrenze (2025: 538 €/Monat, ab 2026 voraussichtlich 556 €) fallen für Beschäftigte nur reduzierte Sozialabgaben an. Die Grenze wird dynamisch am Mindestlohn ausgerichtet.