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FAQ · Vertraege

Was ist ein Minijob?

Antwort

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV. Bis zur Verdienstgrenze, seit dem 1. Januar 2026 603 € im Monat, fallen für Beschäftigte nur reduzierte Sozialabgaben an. Die Grenze wird dynamisch am Mindestlohn ausgerichtet.

Definition: geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV

Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV. Arbeitsrechtlich ist das ein ganz gewöhnliches Arbeitsverhältnis: Urlaubsanspruch nach BUrlG, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz. Der Unterschied liegt allein in der Sozialversicherung.

Daneben gibt es die kurzfristige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV (zeitlich begrenzt auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr). Beide Varianten werden umgangssprachlich „Minijob" genannt, sind rechtlich aber zu trennen.

Verdienstgrenze: dynamisch am Mindestlohn

Seit der Reform 2022 ist die Minijob-Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. § 8 Abs. 1a SGB IV definiert sie als das monatliche Entgelt bei zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Gerechnet wird sie, indem der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird. 2025 lag die Grenze bei 556 € pro Monat (Mindestlohn 12,82 €). Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 € (§ 1 Nr. 1 MiLoV5), die Minijob-Grenze damit 603 €.

Maßgeblich ist nicht ein einzelner Monat, sondern das regelmäßige Entgelt über das Jahr (12 × Monatsgrenze, 2026 also 7.236 €). Ein unvorhersehbares Überschreiten kippt den Minijob nicht, aber nur in engen Grenzen: höchstens zwei Kalendermonate im Zeitjahr und jeweils höchstens um die Geringfügigkeitsgrenze (§ 8 Abs. 1b SGB IV). Siehe dazu die Folgefrage zur Verdienstgrenze.

Sozialversicherung: Pauschalen für den Arbeitgeber

Beim Minijob in der Privatwirtschaft zahlt der Arbeitgeber pauschal: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % einheitliche Pauschsteuer plus Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeldumlage). In Privathaushalten gelten reduzierte Pauschalen.

Der Beschäftigte ist in der Rentenversicherung grundsätzlich pflichtversichert. Der Arbeitgeber trägt davon 15 % des Arbeitsentgelts, den Rest bis zum vollen Beitragssatz zahlt der Beschäftigte (§ 168 Abs. 1 Nr. 1b SGB VI). Die Rentenversicherungspflicht kann auf Antrag abgewählt werden („Befreiung von der Versicherungspflicht"), ist aber für den Aufbau von Rentenanwartschaften meist sinnvoll.

Was Minijob nicht ist

Ein Minijob ist keine eigene Vertragsart, sondern ein sozialversicherungsrechtlicher Status. Es kann befristet oder unbefristet sein, Hauptjob oder Nebenjob. Auch ein Werkstudent kann unter den Minijob-Regeln stehen, wenn er unterhalb der Grenze verdient, dann gelten andere Beitragsregeln (siehe Werkstudent-FAQ).

Verwandte Fragen

Hat man im Minijob Urlaubsanspruch?
Ja, voller gesetzlicher Urlaubsanspruch nach BUrlG, anteilig zur Arbeitszeit. Das Gesetz nennt 24 Werktage im Jahr (§ 3 BUrlG), und Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertagen. Umgerechnet auf eine 5-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage, bei weniger Arbeitstagen entsprechend weniger.
Muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben?
Bei der pauschalen Versteuerung durch den Arbeitgeber (2 % Pauschsteuer) ist der Verdienst für den Arbeitnehmer steuerfrei und muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Bei individueller Versteuerung über die Lohnsteuerklasse zählt der Lohn zum steuerpflichtigen Einkommen.
Wie viele Minijobs darf man gleichzeitig haben?
Ohne Hauptjob mehrere, aber ihre Verdienste werden zusammengerechnet und dürfen zusammen die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen (§ 8 Abs. 2 SGB IV). Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob bleibt genau ein Minijob versicherungsfrei. Jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist damit nicht mehr geringfügig.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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