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FAQ · Vertraege

Was ist ein Minijob?

Antwort

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV. Bis zur Verdienstgrenze (2025: 538 €/Monat, ab 2026 voraussichtlich 556 €) fallen für Beschäftigte nur reduzierte Sozialabgaben an. Die Grenze wird dynamisch am Mindestlohn ausgerichtet.

Definition: geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV

Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV. Das Arbeitsverhältnis ist ein normales Arbeitsverhältnis mit allen arbeitsrechtlichen Konsequenzen, Urlaubsanspruch nach BUrlG, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz, der Unterschied liegt allein in der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung.

Daneben gibt es die kurzfristige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV (zeitlich begrenzt auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr). Beide Varianten werden umgangssprachlich „Minijob" genannt, sind rechtlich aber zu trennen.

Verdienstgrenze: dynamisch am Mindestlohn

Seit der Reform 2022 ist die Minijob-Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Sie ergibt sich aus 130 Stunden pro Quartal bzw. rund 10 Wochenstunden zum Mindestlohn. 2025 liegt die Grenze bei 538 € pro Monat (Mindestlohn 12,41 €). Ab 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn auf 12,82 €, die Minijob-Grenze passt sich entsprechend an und liegt dann voraussichtlich bei 556 €.

Maßgeblich ist nicht ein einzelner Monat, sondern die Jahresverdienstgrenze (12 × Monatsgrenze). Gelegentliches Überschreiten ist zulässig, siehe Folgefrage zur Verdienstgrenze.

Sozialversicherung: Pauschalen für den Arbeitgeber

Beim Minijob in der Privatwirtschaft zahlt der Arbeitgeber pauschal: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % einheitliche Pauschsteuer plus Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeldumlage). In Privathaushalten gelten reduzierte Pauschalen.

Der Beschäftigte ist in der Rentenversicherung grundsätzlich pflichtversichert und zahlt den Differenzbeitrag (aktuell 3,6 %) zur Pauschale des Arbeitgebers. Die Rentenversicherungspflicht kann auf Antrag abgewählt werden („Befreiung von der Versicherungspflicht"), ist aber für den Aufbau von Rentenanwartschaften meist sinnvoll.

Was Minijob nicht ist

Ein Minijob ist keine eigene Vertragsart, sondern ein sozialversicherungsrechtlicher Status. Es kann Vollzeit oder Teilzeit sein, befristet oder unbefristet, im Hauptberuf oder als Nebentätigkeit. Auch ein Werkstudent kann unter den Minijob-Regeln stehen, wenn er unterhalb der Grenze verdient, dann gelten andere Beitragsregeln (siehe Werkstudent-FAQ).

Verwandte Fragen

Hat man im Minijob Urlaubsanspruch?
Ja, voller Urlaubsanspruch nach BUrlG anteilig zur Arbeitszeit. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Werktage Mindesturlaub pro Jahr, bei weniger Arbeitstagen entsprechend anteilig.
Muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben?
Bei der pauschalen Versteuerung durch den Arbeitgeber (2 % Pauschsteuer) ist der Verdienst für den Arbeitnehmer steuerfrei und muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Bei individueller Versteuerung über die Lohnsteuerklasse zählt der Lohn zum steuerpflichtigen Einkommen.
Wie viele Minijobs darf man gleichzeitig haben?
Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob ist ein Minijob versicherungsfrei. Ein zweiter Minijob würde zum ersten addiert und damit oberhalb der Grenze versicherungspflichtig.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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