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FAQ · Tracking

Was zählt beim Tracking als Arbeitszeit?

Antwort

Arbeitszeit ist nach § 2 ArbZG die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit ohne Pausen. Pendelzeit zur ersten Arbeitsstelle zählt nicht, Wegezeit zwischen Arbeitsorten schon. Umkleidezeit bei vorgeschriebener Dienstkleidung gilt als Arbeitszeit.

Die Definition aus § 2 ArbZG

Das Arbeitszeitgesetz definiert Arbeitszeit in § 2 Abs. 1 als „die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen". Klingt trivial, ist aber der gesetzliche Anker für alles, was getrackt wird: jede Tätigkeit, die im Interesse des Arbeitgebers erbracht wird, gehört in die Erfassung, Pausen werden abgezogen (Pausenregelung).

In der Praxis heißt das: Eintritt in den Arbeitsbereich oder Start der ersten arbeitsbezogenen Tätigkeit ist der Startpunkt. Verlassen des Arbeitsbereichs oder Ende der letzten arbeitsbezogenen Tätigkeit ist der Endpunkt.

Pendel- vs. Wegezeit

Pendelzeit von der Wohnung zur ersten Arbeitsstelle und zurück ist keine Arbeitszeit. Das gilt auch dann, wenn die Anreise lang oder unangenehm ist, sie liegt im privaten Risikobereich.

Wegezeit zwischen Arbeitsorten dagegen ist Arbeitszeit. Wer im Außendienst von Kunde A zu Kunde B fährt, sollte diese Fahrt tracken. Gleiches gilt für den Weg zwischen zwei Filialen oder vom Büro zur Baustelle.

Umkleide- und Rüstzeit

Muss Dienstkleidung getragen werden, die ausschließlich am Arbeitsort an- und abgelegt werden darf (z. B. Hygienevorschrift, auffällige Uniform), zählt die Umkleidezeit als Arbeitszeit. Das hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach bestätigt, u. a. in 5 AZR 218/16.

Wer die Dienstkleidung zuhause anziehen darf und nur eine neutrale Uniform trägt, hat keinen Anspruch, das Umziehen liegt dann in der Privatsphäre.

Bereitschaftsdienst vs. Rufbereitschaft

Bereitschaftsdienst (Anwesenheit am Arbeitsort, sofort einsatzbereit) ist vollständig Arbeitszeit. Rufbereitschaft (freie Aufenthaltswahl, telefonisch erreichbar) ist keine Arbeitszeit, nur die tatsächlichen Einsätze zählen. Details in Wie tracke ich Bereitschaftsdienst korrekt?.

Verwandte Fragen

Zählt die Mittagspause als Arbeitszeit?
Nein. § 4 ArbZG schließt Ruhepausen explizit aus der Arbeitszeit aus. Eine Pause muss mindestens 15 Minuten am Stück sein, damit sie als Pause zählt, kürzere Unterbrechungen sind Arbeitszeit.
Ist die Fahrt zum Kunden Arbeitszeit?
Ja, wenn die Fahrt während der Arbeitszeit erfolgt und der Arbeitsort wechselt. Die Anfahrt vom Wohnort zum ersten Kunden und vom letzten Kunden nach Hause gilt arbeitszeitrechtlich meist als Pendelzeit, Details siehe Reise- und Wegezeit-FAQ.
Zählen Raucherpausen als Arbeitszeit?
Üblicherweise nicht, wenn sie länger als ein paar Minuten dauern. Kurze Unterbrechungen unter 15 Minuten sind keine Pause im Sinne des § 4 ArbZG, sie laufen technisch als Arbeitszeit weiter, können aber arbeitsvertraglich geregelt sein.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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