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FAQ · Tracking

Was zählt beim Tracking als Arbeitszeit?

Antwort

Arbeitszeit ist nach § 2 ArbZG die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit ohne Pausen. Pendelzeit zur ersten Arbeitsstelle zählt nicht, Wegezeit zwischen Arbeitsorten schon. Umkleidezeit zählt, wenn die vorgeschriebene Dienstkleidung erst am Arbeitsort an- und abgelegt werden darf.

Die Definition aus § 2 ArbZG

Das Arbeitszeitgesetz definiert Arbeitszeit in § 2 Abs. 1 als „die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen". Klingt trivial, ist aber der gesetzliche Anker für alles, was getrackt wird: jede Tätigkeit, die im Interesse des Arbeitgebers erbracht wird, gehört in die Erfassung, Pausen werden abgezogen (Pausenregelung).

Pendel- vs. Wegezeit

Pendelzeit von der Wohnung zur ersten Arbeitsstelle und zurück ist keine Arbeitszeit. Das gilt auch dann, wenn die Anreise lang oder unangenehm ist, sie liegt im privaten Risikobereich.

Wegezeit zwischen Arbeitsorten dagegen ist Arbeitszeit. Wer im Außendienst von Kunde A zu Kunde B fährt, trackt diese Fahrt mit. Genauso den Weg zwischen zwei Filialen oder vom Büro zur Baustelle.

Umkleide- und Rüstzeit

Muss Dienstkleidung getragen werden, die ausschließlich am Arbeitsort an- und abgelegt werden darf (z. B. Hygienevorschrift, auffällige Uniform), zählt die Umkleidezeit als Arbeitszeit. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu entschieden: Umkleiden ist Teil der geschuldeten und zu vergütenden Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Kleidung vorschreibt, die im Betrieb an- und abgelegt werden muss (5 AZR 168/16, 26. Oktober 2016).

Darfst du die Sachen zu Hause anziehen und fällt die Kleidung auf dem Weg nicht auf, zählt das Umziehen nicht. Es liegt dann in deiner Privatsphäre.

Bereitschaftsdienst vs. Rufbereitschaft

Bereitschaftsdienst (Anwesenheit am Arbeitsort, sofort einsatzbereit) ist vollständig Arbeitszeit. Rufbereitschaft (freie Aufenthaltswahl, telefonisch erreichbar) ist keine Arbeitszeit, nur die tatsächlichen Einsätze zählen. Details in Wie tracke ich Bereitschaftsdienst korrekt?.

Verwandte Fragen

Zählt die Mittagspause als Arbeitszeit?
Nein. § 2 Abs. 1 ArbZG rechnet die Ruhepausen ausdrücklich aus der Arbeitszeit heraus. Eine Pause muss mindestens 15 Minuten am Stück sein, damit sie als Pause zählt (§ 4 Satz 2 ArbZG), kürzere Unterbrechungen sind Arbeitszeit.
Ist die Fahrt zum Kunden Arbeitszeit?
Ja, wenn die Fahrt während der Arbeitszeit erfolgt und der Arbeitsort wechselt. Die Anfahrt vom Wohnort zum ersten Kunden und vom letzten Kunden nach Hause gilt arbeitszeitrechtlich meist als Pendelzeit, Details siehe Reise- und Wegezeit-FAQ.
Zählen Raucherpausen als Arbeitszeit?
Arbeitszeitrechtlich sind Unterbrechungen unter 15 Minuten keine Ruhepause im Sinne des § 4 ArbZG, die Arbeitszeit läuft also weiter. Ob du dafür ausstempeln musst oder ob sie bezahlt wird, steht im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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