Was zählt beim Tracking als Arbeitszeit?
Antwort
Arbeitszeit ist nach § 2 ArbZG die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit ohne Pausen. Pendelzeit zur ersten Arbeitsstelle zählt nicht, Wegezeit zwischen Arbeitsorten schon. Umkleidezeit bei vorgeschriebener Dienstkleidung gilt als Arbeitszeit.
Die Definition aus § 2 ArbZG
Das Arbeitszeitgesetz definiert Arbeitszeit in § 2 Abs. 1 als „die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen". Klingt trivial, ist aber der gesetzliche Anker für alles, was getrackt wird: jede Tätigkeit, die im Interesse des Arbeitgebers erbracht wird, gehört in die Erfassung, Pausen werden abgezogen (Pausenregelung).
In der Praxis heißt das: Eintritt in den Arbeitsbereich oder Start der ersten arbeitsbezogenen Tätigkeit ist der Startpunkt. Verlassen des Arbeitsbereichs oder Ende der letzten arbeitsbezogenen Tätigkeit ist der Endpunkt.
Pendel- vs. Wegezeit
Pendelzeit von der Wohnung zur ersten Arbeitsstelle und zurück ist keine Arbeitszeit. Das gilt auch dann, wenn die Anreise lang oder unangenehm ist, sie liegt im privaten Risikobereich.
Wegezeit zwischen Arbeitsorten dagegen ist Arbeitszeit. Wer im Außendienst von Kunde A zu Kunde B fährt, sollte diese Fahrt tracken. Gleiches gilt für den Weg zwischen zwei Filialen oder vom Büro zur Baustelle.
Umkleide- und Rüstzeit
Muss Dienstkleidung getragen werden, die ausschließlich am Arbeitsort an- und abgelegt werden darf (z. B. Hygienevorschrift, auffällige Uniform), zählt die Umkleidezeit als Arbeitszeit. Das hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach bestätigt, u. a. in 5 AZR 218/16.
Wer die Dienstkleidung zuhause anziehen darf und nur eine neutrale Uniform trägt, hat keinen Anspruch, das Umziehen liegt dann in der Privatsphäre.
Bereitschaftsdienst vs. Rufbereitschaft
Bereitschaftsdienst (Anwesenheit am Arbeitsort, sofort einsatzbereit) ist vollständig Arbeitszeit. Rufbereitschaft (freie Aufenthaltswahl, telefonisch erreichbar) ist keine Arbeitszeit, nur die tatsächlichen Einsätze zählen. Details in Wie tracke ich Bereitschaftsdienst korrekt?.
Verwandte Fragen
- Zählt die Mittagspause als Arbeitszeit?
- Nein. § 4 ArbZG schließt Ruhepausen explizit aus der Arbeitszeit aus. Eine Pause muss mindestens 15 Minuten am Stück sein, damit sie als Pause zählt, kürzere Unterbrechungen sind Arbeitszeit.
- Ist die Fahrt zum Kunden Arbeitszeit?
- Ja, wenn die Fahrt während der Arbeitszeit erfolgt und der Arbeitsort wechselt. Die Anfahrt vom Wohnort zum ersten Kunden und vom letzten Kunden nach Hause gilt arbeitszeitrechtlich meist als Pendelzeit, Details siehe Reise- und Wegezeit-FAQ.
- Zählen Raucherpausen als Arbeitszeit?
- Üblicherweise nicht, wenn sie länger als ein paar Minuten dauern. Kurze Unterbrechungen unter 15 Minuten sind keine Pause im Sinne des § 4 ArbZG, sie laufen technisch als Arbeitszeit weiter, können aber arbeitsvertraglich geregelt sein.
Quellen
- § 2 ArbZG, Begriffsbestimmungen
- § 4 ArbZG, Ruhepausen
- BAG 5 AZR 218/16, Umkleidezeit als Arbeitszeit
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Was tue ich, wenn ich vergessen habe, Stunden zu tracken?Stunden nachtragen ist erlaubt und üblich. Wichtig ist, dass es zeitnah passiert, nachvollziehbar bleibt und der Änderungsgrund dokumentiert wird. Wer regelmäßig vergisst zu tracken, sollte Lücken-Erkennung oder Erinnerungen aktivieren.
- Wie genau muss ich Stunden eintragen?Das BAG verlangt eine objektive und verlässliche Erfassung, gibt aber keine fixe Granularität vor. In der Praxis reicht meist eine viertelstündliche Genauigkeit. Beratung und Anwaltskanzleien tracken minutengenau, weil die Werte direkt in die Kundenabrechnung fließen.
- Wie tracke ich Bereitschaftsdienst korrekt?Bereitschaftsdienst (Anwesenheit am Arbeitsort) ist vollständig Arbeitszeit und wird komplett getrackt. Rufbereitschaft (freie Aufenthaltswahl, nur erreichbar) ist keine Arbeitszeit, nur die tatsächlichen Einsätze werden erfasst. Trennung in zwei Kategorien ist Pflicht.