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FAQ · Steuern

Was ist die Vorsteuer?

Antwort

Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkauf von Waren oder Leistungen für dein Unternehmen bezahlst. Bist du regelbesteuert, kannst du sie nach § 15 UStG vom Finanzamt zurückholen, netto bleibt der Einkauf damit umsatzsteuerneutral.

Definition und Grundprinzip

Wenn ein Unternehmer eine Eingangsrechnung bekommt, ist auf der Rechnung typischerweise Umsatzsteuer ausgewiesen (z.B. 19 % oder 7 %). Diese Steuer heißt aus seiner Sicht „Vorsteuer". Sie wird im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung mit der eigenen Umsatzsteuer (auf Ausgangsrechnungen) verrechnet.

Beispiel: Du verkaufst eine Leistung für 1.000 € + 190 € USt. Im selben Monat kaufst du Material für 595 € (500 € netto + 95 € USt). Ans Finanzamt zahlst du 190 − 95 = 95 €.

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug (§ 15 UStG)

Damit du Vorsteuer ziehen darfst, müssen mehrere Punkte erfüllt sein:

- Du bist regelbesteuerter Unternehmer (Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen keine Vorsteuer ziehen),
- die Leistung wurde für das Unternehmen bezogen (gemischt genutzt: Aufteilung nötig),
- du hast eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG,
- bei elektronischen Rechnungen ab 2025: das richtige Format (XRechnung/ZUGFeRD oder Übergangs-PDF mit Zustimmung).

Wann der Abzug nicht greift

Kein Vorsteuerabzug bei:

- Bewirtungsanteilen, soweit unangemessen,
- Reisekosten ohne ausreichende Belege,
- umsatzsteuerfreien Ausgangsumsätzen (z.B. Vermietung Wohnraum), anteiliger Ausschluss nach § 15 Abs. 2 UStG,
- Kleinunternehmern: kompletter Ausschluss, weil keine USt-Pflicht und kein Vorsteuerabzug greift.

Verfahren

Vorsteuer wird in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich, quartalsweise oder jährlich, je nach Vorjahresumsatz) gegenüber der vereinnahmten Umsatzsteuer aufgerechnet. Ergibt sich ein Überschuss zugunsten des Unternehmers, erstattet das Finanzamt den Differenzbetrag.

Verwandte Fragen

Können Kleinunternehmer Vorsteuer ziehen?
Nein. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit dich von der Umsatzsteuer auf eigene Umsätze, schließt aber den Vorsteuerabzug aus. Wer viele steuerpflichtige Ausgaben hat, kann durch Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 2 UStG) zur Regelbesteuerung optieren.
Was passiert bei einer fehlerhaften Rechnung?
Fehlt eine Pflichtangabe nach § 14 UStG, ist der Vorsteuerabzug formal gefährdet. Eine berichtigte Rechnung mit Bezug auf das Original kann rückwirkend den Abzug retten (BFH V R 26/15). Sicher: vor Buchung sauber prüfen lassen.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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