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FAQ · Steuern

Was ist die Vorsteuer?

Antwort

Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkauf von Waren oder Leistungen für dein Unternehmen bezahlst. Bist du regelbesteuert, kannst du sie nach § 15 UStG vom Finanzamt zurückholen, netto bleibt der Einkauf damit umsatzsteuerneutral.

Definition und Grundprinzip

Bekommst du eine Eingangsrechnung, steht darauf in aller Regel Umsatzsteuer (z. B. 19 % oder 7 %). Aus deiner Sicht heißt diese Steuer Vorsteuer. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnest du sie mit der Umsatzsteuer aus deinen eigenen Ausgangsrechnungen.

Beispiel: Du verkaufst eine Leistung für 1.000 € + 190 € USt. Im selben Monat kaufst du Material für 595 € (500 € netto + 95 € USt). Ans Finanzamt zahlst du 190 − 95 = 95 €.

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug (§ 15 UStG)

Damit du Vorsteuer ziehen darfst, müssen mehrere Punkte erfüllt sein:

- Du bist regelbesteuerter Unternehmer (Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen keine Vorsteuer ziehen),
- die Leistung wurde für das Unternehmen bezogen (gemischt genutzt: Aufteilung nötig),
- du hast eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG,
- bei elektronischen Rechnungen ab 2025: das richtige Format (XRechnung/ZUGFeRD oder Übergangs-PDF mit Zustimmung).

Wann der Abzug nicht greift

Kein Vorsteuerabzug bei:

- Bewirtungsanteilen, soweit unangemessen,
- Reisekosten ohne ausreichende Belege,
- umsatzsteuerfreien Ausgangsumsätzen (z. B. Vermietung von Wohnraum), anteiliger Ausschluss nach § 15 Abs. 2 UStG.

Verfahren

Die Vorsteuer rechnest du in der Umsatzsteuer-Voranmeldung gegen die vereinnahmte Umsatzsteuer. Ob du monatlich oder quartalsweise anmeldest, hängt an der Umsatzsteuer des Vorjahres, nicht am Umsatz; bei kleinen Beträgen kann dich das Finanzamt von den Voranmeldungen befreien (§ 18 Abs. 2 UStG). Bleibt ein Überschuss zu deinen Gunsten, erstattet das Finanzamt die Differenz.

Verwandte Fragen

Können Kleinunternehmer Vorsteuer ziehen?
Nein. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG stellt deine eigenen Umsätze steuerfrei, schließt aber den Vorsteuerabzug aus. Wer viele steuerpflichtige Ausgaben hat, kann auf die Regelung verzichten (§ 19 Abs. 3 UStG) und zur Regelbesteuerung wechseln. Der Verzicht bindet dich dann mehrere Jahre.
Was passiert bei einer fehlerhaften Rechnung?
Fehlt eine Pflichtangabe nach § 14 UStG, ist der Vorsteuerabzug formal gefährdet. Eine berichtigte Rechnung mit Bezug auf das Original kann den Abzug materiell-rechtlich retten (BFH V R 26/15). Verfahrensrechtlich gilt die Berichtigung nach § 14 Abs. 4 Satz 4 UStG allerdings nicht als rückwirkendes Ereignis, eine bereits bestandskräftige Festsetzung wird dadurch nicht automatisch wieder aufgemacht. Sicher: vor Buchung sauber prüfen lassen.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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