Was ist die Vorsteuer?
Antwort
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkauf von Waren oder Leistungen für dein Unternehmen bezahlst. Bist du regelbesteuert, kannst du sie nach § 15 UStG vom Finanzamt zurückholen, netto bleibt der Einkauf damit umsatzsteuerneutral.
Definition und Grundprinzip
Wenn ein Unternehmer eine Eingangsrechnung bekommt, ist auf der Rechnung typischerweise Umsatzsteuer ausgewiesen (z.B. 19 % oder 7 %). Diese Steuer heißt aus seiner Sicht „Vorsteuer". Sie wird im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung mit der eigenen Umsatzsteuer (auf Ausgangsrechnungen) verrechnet.
Beispiel: Du verkaufst eine Leistung für 1.000 € + 190 € USt. Im selben Monat kaufst du Material für 595 € (500 € netto + 95 € USt). Ans Finanzamt zahlst du 190 − 95 = 95 €.
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug (§ 15 UStG)
Damit du Vorsteuer ziehen darfst, müssen mehrere Punkte erfüllt sein:
- Du bist regelbesteuerter Unternehmer (Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen keine Vorsteuer ziehen),
- die Leistung wurde für das Unternehmen bezogen (gemischt genutzt: Aufteilung nötig),
- du hast eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG,
- bei elektronischen Rechnungen ab 2025: das richtige Format (XRechnung/ZUGFeRD oder Übergangs-PDF mit Zustimmung).
Wann der Abzug nicht greift
Kein Vorsteuerabzug bei:
- Bewirtungsanteilen, soweit unangemessen,
- Reisekosten ohne ausreichende Belege,
- umsatzsteuerfreien Ausgangsumsätzen (z.B. Vermietung Wohnraum), anteiliger Ausschluss nach § 15 Abs. 2 UStG,
- Kleinunternehmern: kompletter Ausschluss, weil keine USt-Pflicht und kein Vorsteuerabzug greift.
Verfahren
Vorsteuer wird in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich, quartalsweise oder jährlich, je nach Vorjahresumsatz) gegenüber der vereinnahmten Umsatzsteuer aufgerechnet. Ergibt sich ein Überschuss zugunsten des Unternehmers, erstattet das Finanzamt den Differenzbetrag.
Verwandte Fragen
- Können Kleinunternehmer Vorsteuer ziehen?
- Nein. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit dich von der Umsatzsteuer auf eigene Umsätze, schließt aber den Vorsteuerabzug aus. Wer viele steuerpflichtige Ausgaben hat, kann durch Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 2 UStG) zur Regelbesteuerung optieren.
- Was passiert bei einer fehlerhaften Rechnung?
- Fehlt eine Pflichtangabe nach § 14 UStG, ist der Vorsteuerabzug formal gefährdet. Eine berichtigte Rechnung mit Bezug auf das Original kann rückwirkend den Abzug retten (BFH V R 26/15). Sicher: vor Buchung sauber prüfen lassen.
Quellen
Stand: