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FAQ · Steuern

Was ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Antwort

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) ist die regelmäßige Meldung an das Finanzamt nach § 18 UStG, in der du vereinnahmte Umsatzsteuer und gezahlte Vorsteuer gegenüberstellst. Sie wird elektronisch über ELSTER eingereicht, je nach Vorjahres-Steuer monatlich oder quartalsweise.

Was die UStVA macht

In der Voranmeldung gibst du an, wie viel Umsatzsteuer du im Voranmeldungszeitraum aus deinen Ausgangsrechnungen vereinnahmt hast und wie viel Vorsteuer du aus Eingangsrechnungen ziehen darfst. Die Differenz zahlst du ans Finanzamt (Zahllast) oder bekommst sie erstattet (Überschuss).

Stichtag: bis zum 10. des Folgemonats. Eine Dauerfristverlängerung verschiebt den Termin um einen Monat, bei monatlicher Abgabe gegen Hinterlegung einer Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-Zahllast.

Wer wie oft abgibt

§ 18 Abs. 2 UStG regelt den Rhythmus nach der Vorjahres-Zahllast:

- Über 9.000 € Vorjahres-Zahllast: monatlich.
- Bis 9.000 €: quartalsweise.
- Bis 2.000 €: das Finanzamt kann von Voranmeldungen befreien, dann reicht die Jahresumsatzsteuererklärung.
- In den ersten beiden Gründungsjahren waren Existenzgründer historisch zu monatlicher Abgabe verpflichtet; diese Pflicht wurde für die Jahre 2021 bis 2026 ausgesetzt.

Praxis: ELSTER, Buchhaltung, Fristen

Die UStVA wird ausschließlich elektronisch eingereicht (§ 18 Abs. 1 UStG). Tools wie DATEV, lexoffice, sevdesk oder ELSTER selbst können das. Wichtige Stolpersteine:

- Sollversteuerung (Standard): Umsatzsteuer entsteht mit Leistungserbringung, nicht erst bei Zahlung.
- Istversteuerung (§ 20 UStG): nur für kleinere Unternehmen, USt entsteht erst bei Zahlungseingang. Antrag beim Finanzamt nötig.
- Verspätungszuschläge nach § 152 AO und Säumniszuschläge nach § 240 AO werden schnell teuer.

Sonderfälle

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist zusätzlich die Zusammenfassende Meldung (ZM) nach § 18a UStG fällig. Bei Reverse-Charge-Eingangsleistungen aus dem EU-Ausland meldest du die ausländische USt selbst an und ziehst sie sofort wieder als Vorsteuer ab, netto neutral, formal aber Pflicht.

Verwandte Fragen

Muss ich eine UStVA abgeben, wenn ich Kleinunternehmer bin?
Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Pflicht zur USt-Voranmeldung befreit, weil sie keine Umsatzsteuer abführen müssen. Es bleibt aber die jährliche USt-Erklärung mit den Erklärungspflichten für die Umsatzschwellen.
Was ist eine Dauerfristverlängerung?
Mit ihr verschiebt sich die Abgabefrist um einen Monat (§ 46 UStDV). Monatlich Abgebende müssen dafür eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Vorjahres-Zahllast leisten, die mit der letzten Voranmeldung des Jahres verrechnet wird.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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