Was ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Antwort
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) ist die regelmäßige Meldung an das Finanzamt nach § 18 UStG, in der du die Umsatzsteuer aus deinen Ausgangsrechnungen der gezahlten Vorsteuer gegenüberstellst. Sie wird elektronisch über ELSTER eingereicht, je nach Vorjahres-Steuer monatlich oder quartalsweise.
Was die UStVA macht
In der Voranmeldung gibst du an, wie viel Umsatzsteuer im Voranmeldungszeitraum auf deine Ausgangsrechnungen entfällt und wie viel Vorsteuer du aus Eingangsrechnungen ziehen darfst. Die Differenz zahlst du ans Finanzamt (Zahllast) oder bekommst sie erstattet (Überschuss).
Stichtag ist der zehnte Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (§ 18 Abs. 1 UStG). Eine Dauerfristverlängerung verschiebt den Termin um einen Monat. Wer monatlich abgibt, bekommt sie nur gegen eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres (§ 47 UStDV).
Wer wie oft abgibt
§ 18 Abs. 2 UStG regelt den Rhythmus nach der Vorjahres-Zahllast:
- Über 9.000 € Vorjahres-Zahllast: monatlich.
- Bis 9.000 €: quartalsweise.
- Bis 2.000 €: das Finanzamt kann von Voranmeldungen befreien, dann reicht die Jahresumsatzsteuererklärung.
- Neugründer sind im laufenden und im folgenden Kalenderjahr grundsätzlich zur monatlichen Abgabe verpflichtet (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG). Für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 gilt davon abweichend die normale Schwelle, maßgebend ist dann die auf ein Jahr umgerechnete beziehungsweise die voraussichtliche Steuer (§ 18 Abs. 2 Satz 6 UStG). Diese Sonderregel ist auf 2026 befristet.
Praxis: ELSTER, Buchhaltung, Fristen
Die UStVA geht elektronisch ans Finanzamt (§ 18 Abs. 1 UStG). Nur auf Antrag und nur zur Vermeidung unbilliger Härten lässt das Finanzamt noch den Papiervordruck zu. Tools wie DATEV, Lexware Office, sevDesk oder ELSTER selbst können das. Wichtige Stolpersteine:
- Sollversteuerung (Standard): Umsatzsteuer entsteht mit Leistungserbringung, nicht erst bei Zahlung.
- Istversteuerung (§ 20 UStG): USt entsteht erst bei Zahlungseingang. Möglich bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz, für Freiberufler ohne Umsatzgrenze. Antrag beim Finanzamt nötig.
- Verspätungszuschläge nach § 152 AO und Säumniszuschläge nach § 240 AO werden schnell teuer.
Sonderfälle
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist zusätzlich die Zusammenfassende Meldung (ZM) nach § 18a UStG fällig. Bei Reverse-Charge-Eingangsleistungen aus dem EU-Ausland schuldest du die deutsche Umsatzsteuer darauf selbst (§ 13b Abs. 5 UStG), meldest sie an und ziehst sie im selben Zug als Vorsteuer ab. Netto null, formal aber Pflicht.
Verwandte Fragen
- Muss ich eine UStVA abgeben, wenn ich Kleinunternehmer bin?
- Nein. Nach § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG finden die Erklärungspflichten des § 18 Abs. 1 bis 4 UStG auf Kleinunternehmer keine Anwendung, das schließt die Jahreserklärung ein. Zwei Vorbehalte bleiben: Das Finanzamt kann eine Erklärung anfordern (§ 149 Abs. 1 Satz 2 AO), und die Sonderfälle des § 18 Abs. 4a UStG bleiben unberührt.
- Was ist eine Dauerfristverlängerung?
- Mit ihr verschiebt sich die Abgabefrist um einen Monat (§ 46 UStDV). Wer monatlich abgibt, muss dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres leisten (§ 47 Abs. 1 UStDV), die mit der letzten Voranmeldung des Jahres verrechnet wird.
Quellen
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