Was ist Altersteilzeit?
Antwort
Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) erlaubt Beschäftigten ab 55 Jahren, ihre Arbeitszeit auf die Hälfte zu reduzieren. Die Aufteilung erfolgt entweder gleichmäßig oder im Blockmodell mit Arbeits- und Freistellungsphase.
Worum es geht
Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) ermöglicht älteren Beschäftigten einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Voraussetzung: Vollendung des 55. Lebensjahres, Beschäftigung in den letzten fünf Jahren von mindestens 1.080 Tagen mit Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung und Reduktion der Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit (§ 2 AltTZG).
Einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt es nur, wenn er sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Einzelarbeitsvertrag ergibt, das AltTZG selbst räumt ihn nicht ein.
Gleichverteilungsmodell
Im Gleichverteilungsmodell arbeitet die Beschäftigte über die gesamte Altersteilzeit hinweg jeden Monat nur noch die halbe ursprüngliche Arbeitszeit (z. B. 20 statt 40 Wochenstunden). Das Gehalt wird entsprechend halbiert.
Vorteil: kontinuierlicher Übergang, weniger psychologische Härte beim Berufsausstieg.
Blockmodell
Beliebter ist das Blockmodell: In der ersten Hälfte (Arbeitsphase) arbeitet die Beschäftigte voll weiter, in der zweiten Hälfte (Freistellungsphase) gar nicht, Gehalt bekommt sie über den gesamten Zeitraum halbiert.
Praktisch heißt das: Wer mit 60 in eine 6-Jahres-Altersteilzeit geht, arbeitet bis 63 voll und ist von 63 bis 66 freigestellt. Die in der Arbeitsphase „vorgeleisteten" Stunden werden in der Freistellungsphase ausgezahlt, dafür braucht es eine Insolvenzsicherung nach § 8a AltTZG.
Aufstockungsbeträge
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 AltTZG nennt Aufstockungsbeträge, die der Arbeitgeber zusätzlich zum halbierten Gehalt zahlen muss, damit die Förderung greift: mindestens 20 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts und zusätzlich Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von mindestens 80 % des bisherigen Beitrags.
Die früher mögliche Erstattung dieser Aufstockungsbeträge durch die Bundesagentur ist seit 2010 entfallen, der Arbeitgeber trägt die Kosten heute allein, weshalb Altersteilzeit oft tarifvertraglich oder einzelvertraglich vereinbart wird.
Verwandte Fragen
- Habe ich einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit?
- Nicht automatisch. Das AltTZG schafft nur den Rahmen, der Anspruch entsteht erst aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem individuellen Arbeitsvertrag. Ohne diese Grundlage entscheidet der Arbeitgeber.
- Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers im Blockmodell?
- § 8a AltTZG verpflichtet den Arbeitgeber, das im Blockmodell aufgebaute Wertguthaben gegen Insolvenz abzusichern, etwa über ein verpfändetes Bankkonto oder einen Versicherungsvertrag. Ohne diese Sicherung droht der vollständige Verlust des Guthabens.
- Wie wirkt sich Altersteilzeit auf die spätere Rente aus?
- Die halbierte Arbeitszeit reduziert die Entgeltpunkte. Durch die Pflicht-Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge auf mindestens 80 % des bisherigen Beitrags wird die Auswirkung gedämpft, aber nicht vollständig kompensiert.
Quellen
- Altersteilzeitgesetz (AltTZG), gesetze-im-internet.de
- § 2 AltTZG, Begünstigte Personen
- Altersteilzeit, Bundesagentur für Arbeit
Stand:
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Mehr aus dem FAQ
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- Welche arbeitsrechtlichen Regeln gelten bei einer Schwangerschaft?Es gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG): Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG, Schutzfristen vor und nach der Geburt, Beschäftigungsverbote, Mehrarbeits-, Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot. Die Anzeige der Schwangerschaft ist nicht gesetzlich verpflichtend, aber meist sinnvoll.
- Ist ein Unfall auf dem Arbeitsweg ein Arbeitsunfall?Ja. Der direkte Weg zur und von der Arbeit ist nach § 8 Abs. 2 SGB VII als Wegeunfall gesetzlich unfallversichert. Umwege ohne erlaubten Grund unterbrechen den Versicherungsschutz allerdings.