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FAQ · E-rechnung

Wann kommt die elektronische Rechnungspflicht?

Antwort

Seit dem 1.1.2025 müssen alle inländischen B2B-Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können (Wachstumschancengesetz). Die Pflicht zur Ausstellung ist gestaffelt: bis Ende 2026 Übergangsfristen, ab 2027 für Unternehmen über 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle.

Rechtsgrundlage und Ziel

Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 wurde § 14 UStG geändert. Für inländische B2B-Umsätze definiert das Gesetz seit 2025 die E-Rechnung als strukturiertes elektronisches Format nach EN 16931, das maschinell verarbeitet werden kann. PDF allein erfüllt das nicht, es zählt als „sonstige Rechnung".

Ziel ist die Vorbereitung auf das geplante EU-weite ViDA-System (VAT in the Digital Age) und ein digitaler Meldeverkehr ans Finanzamt.

Empfangspflicht ab 1.1.2025

Jedes inländische Unternehmen muss seit 1.1.2025 in der Lage sein, eine E-Rechnung im Format XRechnung oder ZUGFeRD ab Profil EN 16931 zu empfangen. Praktisch reicht eine E-Mail-Adresse, an die strukturierte XML-Dateien geschickt werden können, plus ein Tool, das sie öffnet.

Ein expliziter Aufbau einer Empfangsstruktur (Peppol-Anbindung) ist nicht zwingend, wird aber dort sinnvoll, wo viele Eingangsrechnungen automatisiert verarbeitet werden sollen.

Ausstellungspflicht in Stufen

Übergangsfristen für die Ausstellung:

- Bis 31.12.2026: Papier- oder PDF-Rechnungen für B2B-Umsätze sind weiterhin zulässig, sofern der Empfänger zustimmt.
- Bis 31.12.2027: Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € verlängert sich die Übergangsfrist um ein weiteres Jahr.
- Bis 31.12.2027 zusätzlich: EDI-Rechnungen, die nicht der EN 16931 entsprechen, sind weiter zulässig, wenn der Empfänger zustimmt.
- Ab 1.1.2028: E-Rechnungspflicht für alle B2B-Umsätze in Deutschland.

Wer betroffen ist und wer nicht

Betroffen sind B2B-Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmen. Nicht betroffen:

- B2C (Rechnungen an Privatpersonen),
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV),
- Fahrausweise,
- bestimmte steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG.

Für B2G (Behörden) gelten ohnehin schon längere E-Rechnungspflichten, je nach Bundesland mit eigenen Plattformen.

Verwandte Fragen

Reicht eine PDF-Rechnung noch?
In der Übergangsphase bis 31.12.2026 ja, wenn der Empfänger zustimmt. Danach nicht mehr für B2B. PDF ohne eingebettete XML-Datei zählt rechtlich nicht als E-Rechnung im Sinne des neuen § 14 UStG.
Muss ich Peppol nutzen?
Nein. Die Empfangspflicht verlangt nur die Fähigkeit, das strukturierte Format zu verarbeiten. Übertragungsweg ist offen, E-Mail mit Anhang, Peppol, Portal-Upload sind alle möglich. Peppol ist bei höherem Volumen oder grenzüberschreitend praktisch.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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