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FAQ · Kuendigung

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Antwort

Ja. Endet das Arbeitsverhältnis, hast du nach § 109 GewO Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Auf Verlangen ein qualifiziertes, also mit Beurteilung von Leistung und Verhalten. Der Inhalt muss wahr und wohlwollend sein.

Der gesetzliche Anspruch

§ 109 GewO gibt dir bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Unterschreiben muss es der Arbeitgeber oder eine von ihm bevollmächtigte Person. Elektronisch geht es nur mit deiner Einwilligung (§ 109 Abs. 3 GewO). Ohne die bleibt es Papier.

Der Anspruch entsteht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Fällig werden kann er schon vorher, etwa wenn du nach der Kündigung freigestellt bist und das Zeugnis für Bewerbungen brauchst. Das Zwischenzeugnis ist davon zu unterscheiden.

Einfaches vs. qualifiziertes Zeugnis

Das einfache Zeugnis enthält nach § 109 Abs. 1 Satz 2 GewO mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit. Auf Wunsch des Arbeitnehmers muss das Zeugnis um eine Bewertung von Leistung und Verhalten erweitert werden, das ist das qualifizierte Zeugnis (§ 109 Abs. 1 Satz 3 GewO).

In der Praxis ist das qualifizierte Zeugnis fast immer das richtige. Verlang es ausdrücklich, sonst hast du rechtlich nur Anspruch auf das einfache.

Wahrheit und Wohlwollen

§ 109 Abs. 2 GewO verlangt: Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.

Der Inhalt muss wahr sein, und er muss wohlwollend formuliert sein. Beide Anforderungen kollidieren regelmäßig. Daher die berühmte Zeugnissprache. „Stets zu unserer vollen Zufriedenheit" gilt in der Praxis als Note 2.

Wann und wie das Zeugnis zu erstellen ist

Üblich ist sauberes Geschäftspapier, ordentlich gedruckt, mit einem plausiblen Datum. Das Datum sollte das Ende des Arbeitsverhältnisses nennen oder einen Zeitpunkt kurz danach. Auffällig rückdatierte Zeugnisse gelten als schlechtes Zeichen.

Holschuld oder Bringschuld? In der Praxis wird das Zeugnis am Sitz des Arbeitgebers bereitgehalten, verschickt wird es meistens trotzdem. Frag nach, wenn nach ein paar Wochen nichts kommt.

Verwandte Fragen

Wann verjährt der Zeugnisanspruch?
Der Anspruch verjährt nach drei Jahren (§ 195 BGB). Verwirken kann er schon früher, wenn du zu lange wartest, im Einzelfall ist das nach mehr als einem Jahr denkbar. Früh anfordern ist immer besser.
Kann ich ein schlechtes Zeugnis nachbessern lassen?
Ja, vor dem Arbeitsgericht. Steht im Zeugnis „zur vollen Zufriedenheit", musst du die Tatsachen vortragen und beweisen, die eine bessere Schlussbeurteilung rechtfertigen sollen (BAG 9 AZR 584/13).
Habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Bei berechtigtem Interesse ja, etwa bei einem Vorgesetztenwechsel, längerer Abwesenheit, anstehender Bewerbung oder ausgesprochener Kündigung. Ein eigenständiger gesetzlicher Anspruch wie beim Endzeugnis ist das nicht, anerkannt wird er aus der Fürsorgepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB).

Quellen

Stand:

Im Glossar

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