Wie tracke ich Reise- und Wegezeit?
Antwort
Pendelzeit zwischen Wohnung und erster Arbeitsstelle ist keine Arbeitszeit. Wege zwischen Arbeitsorten und Kunden schon. Bei Dienstreisen zählt die Fahrt als Fahrer voll, als Beifahrer oder Bahnreisender ist die Lage uneinheitlich. Reisezeit bei Auslandsentsendung ist wie Arbeit zu vergüten.
Pendelzeit ist keine Arbeitszeit
Der Weg vom Wohnort zur ersten Arbeitsstelle und zurück ist keine Arbeitszeit, er liegt im privaten Risikobereich. Das gilt auch für lange Pendelstrecken oder Stau auf der Autobahn. Wer 90 Minuten ins Büro fährt, beginnt seine getrackte Arbeitszeit erst beim Erreichen des Arbeitsplatzes.
Ausnahme: Wenn der Arbeitsweg ausnahmsweise im Interesse des Arbeitgebers liegt (z. B. ein Werkzeug muss zuhause abgeholt werden, weil keine Werkstatt-Lagerung möglich ist), kann ein Teil zur Arbeitszeit zählen. Das ist die Ausnahme, nicht die Regel.
Wege zwischen Arbeitsorten zählen
Sobald der Arbeitstag begonnen hat, sind alle Wege zwischen verschiedenen Arbeitsorten Arbeitszeit. Konkret:
- Außendienst: Fahrt von Kunde A zu Kunde B
- Filialleitung: Weg von Filiale 1 zu Filiale 2
- Handwerk: Fahrt vom Betrieb zur Baustelle und zwischen Baustellen
- Beratung: Wechsel vom Büro zum Vor-Ort-Termin
Diese Zeiten gehören ins Tracking, typischerweise als eigene Kategorie „Wegezeit" oder „Fahrt", damit sie für Abrechnung und Auswertung trennbar von Produktivzeit bleiben.
Dienstreisen, Fahrer vs. Beifahrer
Bei Dienstreisen wird unterschieden:
- Als Fahrer im PKW: vollständig Arbeitszeit, weil aktive Tätigkeit.
- Als Beifahrer oder Bahnreisender bei Inlandsreisen: uneinheitlich. Wenn aktive Arbeit möglich und vom Arbeitgeber gewünscht ist (Laptop, Telefonate), zählt es als Arbeitszeit. Reine Reisezeit ohne Arbeitsauftrag ist häufig keine Arbeitszeit.
- Bei Entsendung ins Ausland: Das BAG hat in 5 AZR 553/17 entschieden, dass die für Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeit zu vergüten sind, wenn der Arbeitgeber jemanden vorübergehend zur Arbeit ins Ausland schickt. Das ist eine Aussage zur Vergütung, nicht zur Arbeitszeit nach dem ArbZG. Die Höhe der Vergütung kann tariflich oder vertraglich abweichend geregelt sein.
Bei längeren Bahnreisen mit klarem Arbeitsauftrag trackst du. Ohne Auftrag nicht, dann steht nur der Termin am Zielort im System.
Praktisch: Wegezeit als eigene Kategorie
Empfehlung für sauberes Tracking: Wegezeit nicht in die Projektzeiten mischen, sondern als eigene Kategorie führen. Vorteile:
- Abrechnung gegenüber Kunden bleibt sauber (Wegezeit häufig anders kalkuliert als Fachzeit)
- Auswertung zeigt echten Produktiv-Anteil
- Bei Streitfällen zur Arbeitszeit ist nachvollziehbar, was wann gefahren wurde
Die Trennung zur Pendelzeit muss organisatorisch klar sein: Pendelzeit gehört nicht ins System.
Verwandte Fragen
- Muss mein Arbeitgeber die Wegezeit bezahlen?
- Arbeitszeitrechtlich zählt sie als Arbeitszeit, aber die Vergütung ist eine zweite Frage. Im Arbeits- oder Tarifvertrag wird oft eine geringere Vergütung für Fahrtzeiten festgelegt, das ist zulässig, solange der gesetzliche Mindestlohn auf alle Stunden gerechnet eingehalten wird.
- Was, wenn ich im Homeoffice arbeite und nur ab und zu ins Büro fahre?
- Die Fahrt vom Homeoffice ins Büro ist weiterhin Pendelzeit, weil das Büro als regelmäßige Arbeitsstätte gilt. Anders kann es liegen, wenn das Homeoffice arbeitsvertraglich als erster Arbeitsort definiert ist und das Büro nur sporadisch aufgesucht wird, dann ist die Fahrt eher dienstliche Wegezeit.
- Zählt die Übernachtung auf Dienstreise als Arbeitszeit?
- Die reine Übernachtung im Hotel ist keine Arbeitszeit, weil keine arbeitsbezogene Tätigkeit ausgeübt wird. Wer dagegen abends noch dienstliche Termine hat oder am Laptop arbeitet, trackt diese aktiv geleisteten Stunden.
Quellen
- § 2 ArbZG, Begriffsbestimmungen
- BAG 5 AZR 553/17, Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung
- EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Was tue ich, wenn ich vergessen habe, Stunden zu tracken?Stunden nachtragen ist erlaubt und üblich. Es sollte zeitnah passieren, nachvollziehbar bleiben und den Änderungsgrund festhalten. Wer regelmäßig vergisst, hat kein Disziplinproblem, sondern ein Prozessproblem, dagegen helfen Erinnerungen oder eine Erfassung mit weniger Schritten.
- Was zählt beim Tracking als Arbeitszeit?Arbeitszeit ist nach § 2 ArbZG die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit ohne Pausen. Pendelzeit zur ersten Arbeitsstelle zählt nicht, Wegezeit zwischen Arbeitsorten schon. Umkleidezeit zählt, wenn die vorgeschriebene Dienstkleidung erst am Arbeitsort an- und abgelegt werden darf.
- Wie genau muss ich Stunden eintragen?Das BAG verlangt eine objektive und verlässliche Erfassung, gibt aber keine fixe Granularität vor. In der Praxis reicht meist eine viertelstündliche Genauigkeit. Beratung und Anwaltskanzleien tracken minutengenau, weil die Werte direkt in die Kundenabrechnung fließen.