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FAQ · Dsgvo

Was ist eine Auftragsverarbeitung bei SaaS?

Antwort

Eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO liegt vor, wenn ein SaaS-Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden weisungsgebunden verarbeitet. Pflicht ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit den Mindestinhalten aus Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

Wann es eine Auftragsverarbeitung ist

Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) ist, wer Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmt. Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO) ist, wer in dessen Auftrag und nach Weisung verarbeitet, ohne eigenständig über Zwecke zu entscheiden.

Klassische SaaS-Anwendungsfälle sind Auftragsverarbeitung: Zeiterfassung, CRM, E-Mail-Marketing, Helpdesk, Cloud-Speicher, Buchhaltungs-SaaS, überall dort, wo der Anbieter Kundendaten technisch verarbeitet, aber inhaltlich nicht über sie verfügt.

Pflichtinhalte des AVV

Art. 28 Abs. 3 DSGVO listet die Mindestinhalte des Vertrags:

- Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung,
- Art der Daten und Kategorien der betroffenen Personen,
- Pflicht zur Vertraulichkeit der Mitarbeitenden des Auftragsverarbeiters,
- technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) nach Art. 32 DSGVO,
- Regelung zu Subauftragsverarbeitern (Genehmigungs- oder Informationspflicht),
- Unterstützung des Verantwortlichen bei Betroffenenrechten und Meldepflichten,
- Löschung oder Rückgabe nach Vertragsende, Nachweis- und Auditrechte.

Abgrenzung: gemeinsame Verantwortlichkeit und eigener Verantwortlicher

Manche Konstellationen sind keine Auftragsverarbeitung:

- Gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO): mehrere Parteien legen gemeinsam Zwecke und Mittel fest, z.B. Joint-Controller-Vereinbarungen bei Social-Media-Plug-ins.
- Eigenverantwortliche Verarbeitung: Steuerberater, Banken oder Rechtsanwälte verarbeiten Daten ihrer Mandanten in der Regel eigenverantwortlich, kein AVV nötig.

Die Einordnung hängt von der tatsächlichen Rollenverteilung ab, nicht vom Etikett auf dem Vertrag.

Praxis: Wann du als SaaS-Kunde handeln musst

Vor dem Einsatz eines neuen SaaS-Tools: AVV einholen, TOMs prüfen, Subdienstleister-Liste anschauen, Drittlandtransfers prüfen (Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO?). Die Tätigkeit ins Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) eintragen. Ohne diese Schritte droht ein Verstoß gegen die DSGVO unabhängig davon, ob der SaaS-Anbieter selbst sauber arbeitet.

Verwandte Fragen

Wer haftet, wenn der SaaS-Anbieter Daten verliert?
Grundsätzlich beide. Der Verantwortliche haftet gegenüber Betroffenen (Art. 82 DSGVO), kann aber den Auftragsverarbeiter intern in Regress nehmen. Bei Verletzung von AVV-Pflichten haftet der Auftragsverarbeiter zusätzlich auch direkt nach Art. 82 Abs. 2 DSGVO.
Brauche ich einen AVV für US-SaaS?
Ja. Zusätzlich brauchst du ein gültiges Transferinstrument für Drittlandtransfers, meist Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO oder eine Zertifizierung wie das EU-US Data Privacy Framework, sofern der Anbieter zertifiziert ist.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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