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FAQ · Steuern

Wann falle ich aus der Kleinunternehmer-Regelung?

Antwort

Wenn dein Vorjahres-Umsatz 25.000 € übersteigt, bist du im Folgejahr regelbesteuert. Überschreitest du im laufenden Jahr 100.000 €, endet die Kleinunternehmer-Eigenschaft sofort ab dem überschreitenden Umsatz (§ 19 UStG seit 2025).

Zwei Auslöser, zwei Wirkungen

§ 19 UStG seit 2025 unterscheidet:

- Vorjahresgrenze 25.000 € überschritten → Übergang zur Regelbesteuerung ab dem 1. Januar des Folgejahres.
- Laufende Jahresgrenze 100.000 € überschritten → sofortiger Verlust der Kleinunternehmer-Eigenschaft ab dem Umsatz, der die Grenze sprengt. Die Rechnung für genau diesen Umsatz und alle danach muss USt ausweisen.

Praktisch: monitoring und Übergang

Du musst deinen Umsatz laufend im Blick behalten. Sobald absehbar ist, dass eine Schwelle reißt:

- Rechnungssoftware auf 19/7% umstellen,
- USt-IdNr beantragen, falls noch nicht vorhanden,
- UStVA-Rhythmus mit dem Finanzamt klären,
- Kunden informieren, Bestandsverträge müssen unter Umständen angepasst werden (Brutto-/Netto-Vereinbarung lesen).

Was passiert mit alten Rechnungen?

Rechnungen, die als Kleinunternehmer ohne USt gestellt wurden, bleiben gültig. Du musst sie nicht rückwirkend ändern. Erst ab dem Zeitpunkt, ab dem du regelbesteuert bist, gilt die neue Pflicht zur USt-Ausweisung.

Achtung: Bei Werkleistungen oder Dauerleistungen ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung maßgeblich, nicht der Zeitpunkt der Rechnung.

Folgen für Vorsteuer

Ab dem Wechsel kannst du Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehen. Für Anschaffungen, die vor dem Wechsel bezogen wurden und nach dem Wechsel weiter genutzt werden, gilt § 15a UStG (Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Wechsel der Verhältnisse): ein anteiliger nachträglicher Abzug ist möglich.

Verwandte Fragen

Was ist, wenn ich versehentlich keine USt ausweise, obwohl ich regelbesteuert bin?
Du schuldest die USt trotzdem ans Finanzamt (§ 14c UStG). Eine korrigierte Rechnung mit USt-Ausweis hilft, wenn dein Kunde die Steuer nachzahlt, bei Privatkunden bleibst du oft auf den 19% sitzen.
Kann ich freiwillig vorher in die Regelbesteuerung wechseln?
Ja, jederzeit per Verzicht auf § 19 UStG. Der Verzicht bindet dann 5 Kalenderjahre. Sinnvoll, wenn du absehbar hohe Investitionen mit Vorsteuer hast oder B2B-Kunden ausschließlich USt-Rechnungen wollen.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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