Wann bin ich Kleinunternehmer?
Antwort
Du bist Kleinunternehmer nach § 19 UStG, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht überschreitet. Seit 2025 sind das Netto-Grenzen. Verzichten kannst du, bist dann mindestens 5 Kalenderjahre gebunden.
Die zwei Schwellen seit 2025
Seit dem 1.1.2025 gilt § 19 UStG in neuer Fassung. Deine Umsätze sind steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz „im vorangegangenen Kalenderjahr 25 000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100 000 Euro nicht überschreitet".
- Vorjahr: maximal 25.000 €.
- Laufendes Jahr: maximal 100.000 €. Kein Prognosewert, sondern eine Grenze, die im Jahr selbst reißen kann.
Gerechnet wird nach dem Gesamtumsatz aus § 19 Abs. 2 UStG, also nach den vereinnahmten Entgelten. Entgelt ist nach § 10 Abs. 1 UStG der Betrag ohne die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. Beide Grenzen sind also Netto-Werte. Vor 2025 lagen sie bei 22.000 € und 50.000 €.
Was zum Gesamtumsatz zählt
Der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG ist die Summe deiner steuerbaren Umsätze, abzüglich bestimmter steuerfreier Umsätze. Zwei Punkte, die gern übersehen werden:
- Verkäufe aus dem Anlagevermögen zählen nicht mit. Das Gesetz sagt: „Die Umsätze mit Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens eines Unternehmers bleiben bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes nach Satz 1 außer Ansatz." Der alte Geschäfts-PC drückt dich also nicht über die Grenze.
- Innergemeinschaftliche Lieferungen und Reverse-Charge-Umsätze haben eigene Regeln.
Im Gründungsjahr gibt es kein Vorjahr
§ 19 UStG knüpft in der ab 2025 geltenden Fassung an zwei Zeiträume an, an den Gesamtumsatz „im vorangegangenen Kalenderjahr" und an den „im laufenden Kalenderjahr". Wer neu gründet, hat für das Vorjahr keinen Umsatz aus dem Unternehmen.
Eine eigene Schwelle für das Gründungsjahr nennt der Gesetzestext nicht, eine Hochrechnung auf zwölf Monate sieht er ebenfalls nicht vor. Wie das Finanzamt ein angefangenes erstes Jahr behandelt, steht damit nicht im Gesetz. Kläre das vorab mit deinem Steuerberater.
Aus dem Wortlaut folgt nur die Wirkung für das zweite Jahr: Wer im Gründungsjahr über 25.000 € Gesamtumsatz kommt, hat im Folgejahr ein Vorjahr über der Schwelle und wird dann regelbesteuert.
Option zur Regelbesteuerung
Du kannst freiwillig auf § 19 UStG verzichten (§ 19 Abs. 3 UStG). Sinnvoll z.B. bei B2B-Geschäft mit hohen Investitionen, weil du dann Vorsteuer ziehen darfst. Der Verzicht „bindet den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre".
Erklären musst du ihn gegenüber dem Finanzamt, und zwar unwiderruflich, spätestens bis zum letzten Februartag des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres (§ 19 Abs. 3 Satz 1 UStG). Eine Form schreibt das Gesetz nicht vor, schriftlich ist trotzdem die sichere Variante.
Verwandte Fragen
- Was passiert, wenn ich die 25.000-€-Schwelle nur knapp überschreite?
- Du wirst im Folgejahr regelbesteuert. Im laufenden Jahr bleibt die Kleinunternehmerregelung erhalten, solange du nicht auch die 100.000-€-Marke reißt, dann endet sie sofort ab dem überschreitenden Umsatz.
- Kann ich nach 5 Jahren wieder Kleinunternehmer werden?
- Ja, wenn dein Vorjahresumsatz wieder unter 25.000 € liegt und du im laufenden Jahr unter 100.000 € bleibst. Automatisch passiert das nicht: Du musst den Verzicht gegenüber dem Finanzamt widerrufen, wirksam ab Beginn eines darauffolgenden Kalenderjahres (§ 19 Abs. 3 Satz 4 UStG).
Quellen
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