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FAQ · Steuern

Wann bin ich Kleinunternehmer?

Antwort

Du bist Kleinunternehmer nach § 19 UStG, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € (ab 2025) nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht überschreitet. Du kannst auf die Regelung verzichten, bist dann 5 Jahre gebunden.

Die zwei Schwellen seit 2025

Seit dem 1.1.2025 (Wachstumschancengesetz):

- Vorjahresumsatz: maximal 25.000 €.
- Laufendes Jahr: voraussichtlich maximal 100.000 €.

Beide Schwellen gelten als Brutto-Werte. Vor 2025 lagen die Grenzen bei 22.000 € und 50.000 €.

Was zum Gesamtumsatz zählt

Der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG umfasst alle steuerbaren Umsätze (mit Ausnahme bestimmter steuerfreier Umsätze). Wichtige Punkte:

- Umsätze aus Hilfsgeschäften (z.B. Verkauf des Geschäfts-PCs) zählen mit, soweit nicht ausgenommen.
- Bei Gründung im laufenden Jahr wird der Umsatz auf 12 Monate hochgerechnet (Zwölftelung).
- Innergemeinschaftliche Lieferungen und Reverse-Charge-Umsätze haben eigene Regeln.

Existenzgründung: Schwelle hochgerechnet

Wer im laufenden Jahr gegründet hat, hat kein Vorjahr. Für das Gründungsjahr gilt die 25.000-€-Schwelle, auf die voraussichtliche Tätigkeitsdauer hochgerechnet. Bei Gründung im Juli zählt also die 12.500-€-Marke als Indikator (6 von 12 Monaten).

Wer die 25.000 € im Gründungsjahr überschreitet, wird im Folgejahr automatisch regelbesteuert.

Option zur Regelbesteuerung

Du kannst freiwillig auf § 19 UStG verzichten (§ 19 Abs. 2 UStG). Sinnvoll z.B. bei B2B-Geschäft mit hohen Investitionen, weil du dann Vorsteuer ziehen darfst. Der Verzicht bindet 5 Kalenderjahre.

Erklärung gegenüber dem Finanzamt, oft genügt eine sauber ausgewiesene Umsatzsteuer in der UStVA als konkludenter Verzicht. Im Zweifel schriftlich erklären.

Verwandte Fragen

Was passiert, wenn ich die 25.000-€-Schwelle nur knapp überschreite?
Du wirst im Folgejahr regelbesteuert. Im laufenden Jahr bleibt die Kleinunternehmerregelung erhalten, solange du nicht auch die 100.000-€-Marke reißt, dann endet sie sofort ab dem überschreitenden Umsatz.
Kann ich nach 5 Jahren wieder Kleinunternehmer werden?
Ja, wenn dein Vorjahresumsatz wieder unter 25.000 € liegt und du voraussichtlich unter 100.000 € bleibst. Die Rückkehr ist nicht automatisch, du musst sie dem Finanzamt anzeigen oder im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erklären.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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