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FAQ · Steuern

Was ist der Unterschied zwischen Kleinunternehmer und Regelbesteuerung?

Antwort

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus und ziehen im Gegenzug keine Vorsteuer. Das spart Verwaltung, kostet aber Geld, sobald du viel einkaufst oder investierst. Regelbesteuerte berechnen 19% (oder 7%) USt und ziehen Vorsteuer.

Kernunterschied

Beide sind Unternehmer im Sinne des UStG.

- Kleinunternehmer: weist auf Rechnungen keine USt aus, schreibt einen Hinweis auf § 19 UStG, gibt keine USt-Voranmeldungen ab, darf aber auch keine Vorsteuer aus eigenen Eingangsrechnungen ziehen.
- Regelbesteuerter: weist 19% oder 7% USt aus, gibt UStVA ab, zieht Vorsteuer.

Schwellen seit 2025

Zum 1.1.2025 wurden die Schwellen angehoben:

- Vorjahr: Gesamtumsatz nicht über 25.000 € (vorher 22.000 €).
- Laufendes Jahr: nicht über 100.000 € (vorher 50.000 €). Wird die 100.000-€-Marke im laufenden Jahr überschritten, endet die Kleinunternehmer-Eigenschaft ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG, also die nach vereinnahmten Entgelten berechnete Summe der steuerbaren Umsätze. Umsätze mit Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bleiben dabei außen vor.

Vor- und Nachteile

Vorteile Kleinunternehmer:

- Einfache Buchhaltung, keine UStVA, keine Differenzierung 19/7%.
- Preisvorteil bei Privatkunden, weil die Rechnung niedriger erscheint.

Nachteile:

- Kein Vorsteuerabzug, bei vielen B2B-Investitionen wirtschaftlich teuer.
- B2B-Kunden bevorzugen oft Rechnungen mit ausgewiesener USt.
- Der Verzicht auf § 19 UStG bindet mindestens 5 Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG).

Wechsel und Option

Du kannst freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln, indem du gegenüber dem Finanzamt unwiderruflich erklärst, dass du auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG verzichtest. Der Verzicht bindet dich dann mindestens 5 Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG). Danach kannst du ihn mit Wirkung zum Beginn eines Kalenderjahres widerrufen, zurück in die Kleinunternehmerregelung kommst du aber nur, wenn die Schwellen wieder eingehalten sind.

Bei automatischem Wechsel durch Überschreiten der Schwellen gilt die Regelbesteuerung ab dem Folgejahr (bzw. ab dem überschreitenden Umsatz, wenn 100.000 € im laufenden Jahr gerissen werden).

Verwandte Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer USt auf Rechnungen ausweisen?
Nein. Du weist nichts aus und schreibst einen Hinweis: „Für diese Leistung gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG." Weist du fälschlich USt aus, schuldest du sie nach § 14c UStG trotzdem ans Finanzamt.
Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
Bei reinen Privatkunden-Geschäften mit wenig Investitionen meistens ja. Bei B2B-Geschäft, hohen Anschaffungen oder geplantem Wachstum oft nein, weil der Vorsteuerabzug fehlt und du beim Wechsel zur Regelbesteuerung deine Preise nicht einfach um 19% anheben kannst.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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