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FAQ · Steuern

Was ist der Unterschied zwischen Kleinunternehmer und Regelbesteuerung?

Antwort

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus und ziehen keine Vorsteuer, vereinfachte Abwicklung, aber Wettbewerbsnachteil bei investitionsintensiven Geschäftsmodellen. Regelbesteuerte berechnen 19% (oder 7%) USt und ziehen Vorsteuer.

Kernunterschied

Beide sind Unternehmer im Sinne des UStG. Der Unterschied liegt in der Behandlung der Umsatzsteuer:

- Kleinunternehmer: weist auf Rechnungen keine USt aus, schreibt einen Hinweis auf § 19 UStG, gibt keine USt-Voranmeldungen ab, darf aber auch keine Vorsteuer aus eigenen Eingangsrechnungen ziehen.
- Regelbesteuerter: weist 19% oder 7% USt aus, gibt UStVA ab, zieht Vorsteuer.

Schwellen seit 2025

Durch das Wachstumschancengesetz wurden die Schwellen ab 1.1.2025 angehoben:

- Vorjahr: Gesamtumsatz nicht über 25.000 € (vorher 22.000 €).
- Laufendes Jahr: voraussichtlich nicht über 100.000 € (vorher 50.000 €). Wird die 100.000-€-Marke im laufenden Jahr überschritten, endet die Kleinunternehmer-Eigenschaft sofort ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.

Maßgeblich ist der Brutto-Umsatz nach § 19 Abs. 1 UStG.

Vor- und Nachteile

Vorteile Kleinunternehmer:

- Einfache Buchhaltung, keine UStVA, keine Differenzierung 19/7%.
- Preisvorteil bei Privatkunden, weil die Rechnung niedriger erscheint.

Nachteile:

- Kein Vorsteuerabzug, bei vielen B2B-Investitionen wirtschaftlich teuer.
- B2B-Kunden bevorzugen oft Rechnungen mit ausgewiesener USt.
- Optionsverzicht (§ 19 Abs. 2 UStG) bindet 5 Jahre.

Wechsel und Option

Du kannst freiwillig zur Regelbesteuerung optieren (Verzicht auf § 19 UStG). Die Option bindet dich für 5 Kalenderjahre. Erst danach Rückkehr in die Kleinunternehmerregelung möglich, wenn die Schwellen wieder eingehalten werden.

Bei automatischem Wechsel durch Überschreiten der Schwellen gilt die Regelbesteuerung ab dem Folgejahr (bzw. ab dem überschreitenden Umsatz, wenn 100.000 € im laufenden Jahr gerissen werden).

Verwandte Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer USt auf Rechnungen ausweisen?
Nein. Du weist nichts aus und schreibst einen Hinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Weist du fälschlich USt aus, schuldest du sie nach § 14c UStG trotzdem ans Finanzamt.
Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
Bei reinen Privatkunden-Geschäften mit wenig Investitionen meistens ja. Bei B2B-Geschäft, hohen Anschaffungen oder geplantem Wachstum oft nein, weil der Vorsteuerabzug fehlt und du beim Wechsel zur Regelbesteuerung deine Preise nicht einfach um 19% anheben kannst.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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