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FAQ · E-rechnung

Kann ich 2025 noch PDF-Rechnungen bekommen?

Antwort

Ja, in der Übergangsphase bis 31.12.2026 sind PDF-Rechnungen im B2B mit Empfänger-Zustimmung weiter zulässig. Du musst aber gleichzeitig E-Rechnungen empfangen können (Pflicht seit 1.1.2025).

Übergangsregeln im Wachstumschancengesetz

Die E-Rechnungs-Pflicht im B2B ist ab 1.1.2025 in Kraft, die Übergangsregeln sind aber großzügig:

- Bis 31.12.2026: Papier- und PDF-Rechnungen für B2B-Leistungen sind zulässig, wenn der Empfänger zustimmt.
- Bis 31.12.2027: Diese Regel verlängert sich um ein Jahr für Aussteller mit Vorjahresumsatz bis 800.000 €.
- Bis 31.12.2027 zusätzlich: nicht EN-16931-konforme EDI-Rechnungen mit Empfänger-Zustimmung.
- Ab 1.1.2028: nur noch EN-16931-konforme E-Rechnungen im B2B.

Empfangspflicht ist davon unabhängig

Die Empfangspflicht für E-Rechnungen gilt schon ab 1.1.2025 ohne Übergangsfrist. Du musst also jede E-Rechnung annehmen können, die ein Lieferant dir schickt. Der Empfänger kann nicht verlangen, weiterhin nur PDF zu bekommen, wenn der Lieferant E-Rechnung schickt.

Praktisch reicht eine E-Mail-Adresse plus ein Tool, das XRechnung/ZUGFeRD öffnen kann.

Was „Empfänger-Zustimmung" praktisch bedeutet

Die Zustimmung muss nicht ausdrücklich sein. Stillschweigende Akzeptanz reicht, wenn der Empfänger PDF-Rechnungen wie bisher entgegennimmt und bezahlt. Streit gibt es erst, wenn ein Empfänger ausdrücklich E-Rechnung verlangt, dann musst du als Lieferant umstellen.

In der Praxis empfiehlt es sich, ab 2025 unaufgefordert auf das hybride Format ZUGFeRD ab EN-16931-Profil umzusteigen, du erfüllst damit beide Welten.

B2C, Kleinbeträge, Reisetickets bleiben

Außerhalb von B2B greift die Pflicht nicht:

- Rechnungen an Privatpersonen (B2C), keine E-Rechnungspflicht.
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV), keine Pflicht.
- Fahrausweise und bestimmte steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG, keine Pflicht.

In diesen Fällen bleibt PDF dauerhaft zulässig.

Verwandte Fragen

Kann ich die Übergangsfrist auch für Bestandskunden nutzen?
Ja, die Übergangsfrist gilt unabhängig davon, ob der Kunde neu oder Bestand ist. Wichtig ist allein die Empfänger-Zustimmung (in der Regel konkludent) und das Datum der Leistung. Ab 1.1.2027 bzw. 1.1.2028 endet die Übergangszeit.
Was ist mit Auslandskunden?
Die E-Rechnungspflicht des Wachstumschancengesetzes gilt nur für inländische B2B-Umsätze (beide Parteien in Deutschland ansässig). Für Kunden im EU-Ausland gelten die jeweiligen nationalen Regeln und die EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie. Viele Länder haben eigene E-Rechnungspflichten, vor Versand prüfen.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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