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FAQ · Dsgvo

DSGVO: Was darf mein Chef über mich erfahren?

Antwort

Nur das, was für das Arbeitsverhältnis erforderlich ist (§ 26 BDSG, Art. 5 DSGVO Datenminimierung). Erlaubt sind Stamm-, Lohn- und Arbeitszeitdaten. Pausen-Inhalte, Standortbewegungen, Gesundheitsdetails oder Krankheitsdiagnosen sind grundsätzlich tabu.

Grundprinzip Datenminimierung

Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO verlangt, dass nur Daten verarbeitet werden, die für den Zweck „angemessen, erheblich und auf das notwendige Maß beschränkt" sind. Im Arbeitsverhältnis konkretisiert § 26 BDSG das: Daten dürfen verarbeitet werden, soweit das für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist.

„Wäre nett zu wissen" oder „könnte mal nützlich sein" ist kein erforderlicher Zweck.

Was der Arbeitgeber sehen darf

- Stammdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindung) für die Lohnabrechnung,
- Sozialversicherungsnummer und Steuermerkmale,
- Qualifikationen und Zeugnisse, soweit für die Stelle relevant,
- Arbeitszeitdaten (Beginn, Ende, Dauer, Projekt) nach § 16 ArbZG und der BAG-Erfassungspflicht,
- Krankmeldungen (Datum und Dauer), nicht aber die Diagnose,
- Abwesenheiten (Urlaub, Sonderurlaub).

Was er nicht sehen darf

- Genaue Pausen-Inhalte (was du in der Pause machst),
- Standort außerhalb der Arbeitszeit,
- Diagnosen, Therapien, Gesundheitsdetails (sensible Daten nach Art. 9 DSGVO),
- Religion, sexuelle Orientierung, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, außer in eng begrenzten Ausnahmen,
- private Kommunikation, wenn diese erlaubt ist (E-Mail, Messenger).

Personalakte und Auskunftsrecht

Du hast nach § 83 BetrVG (mit Betriebsrat) und Art. 15 DSGVO ein Recht, in deine Personalakte einzusehen und Kopie der über dich verarbeiteten Daten zu erhalten. Die Auskunft muss innerhalb eines Monats erfolgen, ist in der Regel kostenlos und umfasst auch Empfänger, Speicherdauer und Datenherkunft. Falsche Daten kannst du nach Art. 16 DSGVO berichtigen lassen.

Verwandte Fragen

Darf mein Chef erfahren, warum ich krank bin?
Nein. Die Krankheitsursache ist Gesundheitsdatum nach Art. 9 DSGVO und besonders geschützt. Du teilst nur Krankheit und voraussichtliche Dauer mit. Ausnahmen: bei meldepflichtigen Krankheiten gelten Sondernormen aus dem Infektionsschutzgesetz.
Kann ich verlangen, dass alte Abmahnungen aus der Personalakte gelöscht werden?
Nach längerer Zeit ohne erneute Pflichtverletzung gibt es regelmäßig Anspruch auf Entfernung, die genaue Frist ist Einzelfallrechtsprechung. Mit § 17 DSGVO bist du nicht automatisch außen vor, weil die Aufbewahrung berechtigte Interessen schützen kann. Im Zweifel arbeitsrechtlich prüfen lassen.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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