4-Tage-Woche im Stundenkonto: Soll, Saldo und Urlaub
Wie sich 32 oder 36 Stunden auf 4 Tage verteilen, was sich am Urlaubsanspruch nach BUrlG ändert und warum der freie Tag nicht ins Minus läuft.
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Die Vier-Tage-Woche war lange ein Nischenmodell. Inzwischen liegt sie in ganz normalen Personalgesprächen auf dem Tisch, meist als Argument im Recruiting und nicht als ideologische Position. Über die Pilotprojekte im Ausland ist reichlich geschrieben worden.
Operativ ist sie ein Rechenmodell. Wer Soll, Ist und Urlaubsanspruch nicht sauber umstellt, hat zwei Monate später chaotische Konten und genervte Kollegen.
Die zwei gängigen Modelle
32 Stunden auf 4 Tage: Die echte Stundenreduktion. 32 ÷ 4 = 8 Stunden pro Tag. Pro Woche wird tatsächlich weniger gearbeitet. Das ist die Variante aus den bekannten Pilotprojekten, mit der Hypothese, dass die Produktivität pro Stunde steigt.
36 oder 40 Stunden auf 4 Tage: Komprimierte Arbeitswoche. 36 ÷ 4 = 9 Stunden pro Tag, 40 ÷ 4 = 10 Stunden pro Tag. Die Wochenstundenzahl bleibt gleich, die Tage werden länger. Ein Blick ins ArbZG lohnt sich. § 3 setzt acht Stunden werktäglich als Regel und lässt bis zu zehn Stunden nur zu, wenn der Schnitt über sechs Kalendermonate oder 24 Wochen bei acht Stunden werktäglich bleibt. Über zehn Stunden geht nur in eng definierten Ausnahmen.
Im Stundenkonto sehen beide Varianten gleich aus. Das Arbeitszeitmodell hält die Wochenstunden (dezimal) und die Arbeitstage fest, bei einer Vier-Tage-Woche also vier statt fünf. Die Wochenstunden verteilen sich auf weniger Tage, mehr passiert nicht.
Was am Stundenkonto neu zu denken ist
Vier Arbeitstage statt fünf. Das heißt:
- Die Tage, an denen du arbeitest, tragen ein entsprechend höheres Tages-Soll als bei fünf Arbeitstagen
- Wer mehr trackt, als das Tages-Soll vorgibt, baut positiven Saldo auf
- Urlaub, Krankheit und Feiertag sind eigene Tagesmarkierungen. Sie nullen das Tages-Soll, nie das Ist: Wer an so einem Tag trotzdem arbeitet, sammelt für diese Zeit reine Überstunden
Genau wie beim klassischen Stundenkonto gilt: Soll und Ist sind pro Tag definiert, der Saldo ist die Summe der Differenzen. Die Vier-Tage-Woche ist nur eine andere Verteilung der Wochenstunden, nicht eine grundsätzlich andere Mechanik.
Urlaubsanspruch: hier wird es interessant
Das BUrlG setzt in § 3 einen Mindesturlaub von 24 Werktagen im Jahr. Werktage sind dort alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Samstag zählt also mit.
Bei einer Fünf-Tage-Woche ergibt das einen Mindestanspruch von 20 Arbeitstagen, vier Wochen Urlaub.
Bei einer Vier-Tage-Woche ergibt das einen Mindestanspruch von 16 Arbeitstagen, auch das sind vier Wochen Urlaub.
An dieser Stelle wird am häufigsten falsch gerechnet. Wer von 5 auf 4 Tage wechselt und seine vertraglichen 30 Urlaubstage behält, hat plötzlich 7,5 Wochen Urlaub. Selten so beabsichtigt. Sauber umgerechnet entsprechen 30 Urlaubstage bei 5-Tage-Woche genau 24 Urlaubstagen bei 4-Tage-Woche, also derselben Zahl an Urlaubswochen.
Faustregel
Urlaubstage neu = Urlaubstage alt × (neue Wochentage ÷ alte Wochentage).
Bei Wechsel 5 → 4 Tage: × 4/5 = × 0,8. 30 Tage werden zu 24. 25 Tage werden zu 20. 20 Tage werden zu 16 (das BUrlG-Minimum).
Wechsel mitten im Jahr: pro-rata
Wer mitten im Jahr von 5 auf 4 Tage wechselt, rechnet den Urlaubsanspruch für das laufende Jahr anteilig. Beispiel:
Vertraglich 30 Urlaubstage bei 5-Tage-Woche. Wechsel zum 1. Juli auf 4-Tage-Woche.
- Jan–Jun: 30 × 6/12 = 15 Tage bei 5-Tage-Woche
- Jul–Dez: 24 × 6/12 = 12 Tage bei 4-Tage-Woche
- Gesamt: 27 Tage (gemessen im jeweiligen Wochenmodell)
Wichtig: Wer im ersten Halbjahr schon 20 Tage genommen hat, also mehr als die anteiligen 15, bekommt im zweiten Halbjahr nicht noch einmal 12 Tage obendrauf. Üblicherweise wird verrechnet. Wie genau, hängt vom Arbeitsvertrag und von der Rechtsprechung ab und gehört vor der Umstellung einmal arbeitsrechtlich geprüft. Mehr zur anteiligen Berechnung steht im BUrlG-Glossareintrag und im FAQ zur anteiligen Urlaubsberechnung.
Warum Feiertage in der Vier-Tage-Woche anders wirken
Liegt ein Feiertag auf einem Arbeitstag, profitierst du davon wie sonst auch: Tages-Soll = 0, kein Urlaubstag gebraucht, Saldo neutral.
Liegt er auf deinem freien Tag, nützt er dir nichts. Du hast freitags frei, und Karfreitag ist nun mal ein Freitag: Das Tages-Soll war an dem Tag ohnehin 0. Wer immer denselben Wochentag frei hat, verliert über das Jahr also Feiertage. Wie viele? Hängt vom Bundesland ab und davon, welcher Tag frei ist.
Manche Betriebe lösen das mit einem rollierenden freien Tag, der jede Woche wechselt. Organisatorisch teurer. Den Feiertags-Effekt gleicht es aus.
Was die Vier-Tage-Woche nicht löst
Sie reduziert weder die Zahl der Aufgaben noch die Höhe der Gehälter. Wer 32 Stunden statt 40 arbeitet und denselben Output erwartet, baut Druck auf, keine Erholung. Die Abläufe gehören vorher auf den Tisch. Nicht hinterher.
Für das Stundenkonto bleibt es trotzdem ein einfaches Modell: vier Tage mit echtem Tages-Soll, ein Tag mit Soll = 0. Der Rest rechnet sich von selbst.
Weiterlesen
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Mindesturlaub und Wartezeit
- Stundenkonto, wie Soll und Ist verbucht werden
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG), die 10-Stunden-Grenze bei komprimierter Woche