4-Tage-Woche im Stundenkonto: Wie 32 Stunden auf 4 Tage funktionieren
Wie sich 32 oder 36 Stunden sauber auf 4 Tage verteilen, was sich am Urlaubsanspruch ändert (BUrlG, pro-rata) und warum der freie Mittwoch nicht ins Minus läuft.
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Die Vier-Tage-Woche ist in den letzten Jahren von einem Nischenmodell zum Standardthema in Personalgesprächen geworden. Pilotprojekte in Großbritannien, Island und Belgien haben sie sichtbar gemacht, und in Deutschland diskutieren Unternehmen sie ernsthaft, meist als Arbeitgeber-Argument im Recruiting, nicht als ideologische Position.
Operativ ist die Vier-Tage-Woche allerdings vor allem eines: ein Rechenmodell. Wer Soll-, Ist- und Urlaubsstunden nicht sauber umstellt, hat innerhalb von zwei Monaten chaotische Konten und unzufriedene Kolleginnen. Dieser Artikel zeigt, wie die Umstellung sauber aussieht.
Die zwei gängigen Modelle
Es gibt grundsätzlich zwei Spielarten der Vier-Tage-Woche:
32 Stunden auf 4 Tage: Die echte Stundenreduktion. 32 ÷ 4 = 8 Stunden pro Tag. Pro Woche wird tatsächlich weniger gearbeitet. Das ist das Modell, das die britischen und isländischen Pilotprojekte getestet haben, mit der Hypothese, dass Produktivität pro Stunde steigt.
36 oder 40 Stunden auf 4 Tage: Komprimierte Arbeitswoche. 36 ÷ 4 = 9 Stunden pro Tag, 40 ÷ 4 = 10 Stunden pro Tag. Die Wochenstundenzahl bleibt gleich, die Tage werden länger. Achtung: 10 Stunden täglich sind laut ArbZG § 3 die Obergrenze, ein Verlängern darüber hinaus ist nur in eng definierten Ausnahmen möglich.
Beide Varianten werden im Stundenkonto identisch modelliert: das Arbeitszeitmodell hält die Wochenstunden (dezimal) und die Anzahl der Arbeitstage fest. Bei einer Vier-Tage-Woche stehst du also auf vier Arbeitstagen statt fünf, die Wochenstunden verteilen sich auf weniger Tage.
Was am Stundenkonto neu zu denken ist
Mit vier Arbeitstagen statt fünf verteilt sich das Wochen-Soll auf weniger Tage. Das bedeutet:
- Die Tage, an denen du arbeitest, tragen ein entsprechend höheres Tages-Soll als bei fünf Arbeitstagen
- Wer mehr trackt, als das Tages-Soll vorgibt, baut positiven Saldo auf
- Krank- und Urlaubstage werden in der Monatsübersicht als eigene Tages-Stati geführt (Erfasst, Urlaub, Krank, Feiertag), eine Krankmeldung nimmt bereits getrackte Stunden des Tages automatisch zurück
Genau wie beim klassischen Stundenkonto gilt: Soll und Ist sind pro Tag definiert, der Saldo ist die Summe der Differenzen. Die Vier-Tage-Woche ist nur eine andere Verteilung der Wochenstunden, nicht eine grundsätzlich andere Mechanik.
Urlaubsanspruch: hier wird es interessant
Das BUrlG regelt in § 3 einen Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Kalenderjahr. Werktage sind nach BUrlG-Definition alle Tage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind, also einschließlich Samstag.
Bei einer Fünf-Tage-Woche ergibt das einen Mindestanspruch von 20 Arbeitstagen, vier Wochen Urlaub.
Bei einer Vier-Tage-Woche ergibt das einen Mindestanspruch von 16 Arbeitstagen, auch das sind vier Wochen Urlaub.
Das ist der Punkt, den am häufigsten falsch gerechnet wird. Wer von 5 auf 4 Tage wechselt und seinen vertraglichen Urlaub bei 30 Tagen pro Jahr behält, hat plötzlich 7,5 Wochen Urlaub, ein deutlicher Vorteil, der selten beabsichtigt ist. Korrekt umgerechnet sind 30 vertragliche Urlaubstage bei 5-Tage-Woche gleichbedeutend mit 24 Urlaubstagen bei 4-Tage-Woche (gleiche Anzahl Urlaubswochen).
Faustregel
Urlaubstage neu = Urlaubstage alt × (neue Wochentage ÷ alte Wochentage).
Bei Wechsel 5 → 4 Tage: × 4/5 = × 0,8. 30 Tage werden zu 24. 25 Tage werden zu 20. 20 Tage werden zu 16 (das BUrlG-Minimum).
Wechsel mitten im Jahr: pro-rata
Wer mitten im Jahr von 5 auf 4 Tage wechselt, muss den Urlaubsanspruch für das laufende Jahr anteilig berechnen. Beispiel:
Vertraglich 30 Urlaubstage bei 5-Tage-Woche. Wechsel zum 1. Juli auf 4-Tage-Woche.
- Jan–Jun: 30 × 6/12 = 15 Tage bei 5-Tage-Woche
- Jul–Dez: 24 × 6/12 = 12 Tage bei 4-Tage-Woche
- Gesamt: 27 Tage (gemessen im jeweiligen Wochenmodell)
Wichtig: Wer im ersten Halbjahr schon 20 Tage Urlaub genommen hat (also mehr als die anteiligen 15), bekommt im zweiten Halbjahr nicht zusätzlich 12 Tage. Es wird verrechnet. Mehr Details zur anteiligen Berechnung gibt es im BUrlG-Glossareintrag und im FAQ zur anteiligen Urlaubsberechnung.
Warum Feiertage in der Vier-Tage-Woche anders wirken
Liegt ein Feiertag auf einem Arbeitstag, profitierst du davon wie sonst auch: Tages-Soll = 0, kein Urlaubstag gebraucht, Saldo neutral.
Liegt ein Feiertag aber auf deinem freien Tag, hast du Pech. Beispiel: Du hast frei am Freitag, Karfreitag ist ein Freitag. Du gewinnst nichts, das Tages-Soll war ohnehin 0. Wer alle 5 Wochentage frei nehmen kann, „verliert” über das Jahr einige Feiertage. Dieser Effekt ist ein realer Nachteil der Vier-Tage-Woche, je nach Bundesland zwischen 0 und 3 Tagen pro Jahr.
Es gibt Unternehmen, die das mit einem rollierenden freien Tag lösen, also nicht jede Woche derselbe Wochentag frei, sondern wechselnd. Das ist organisatorisch teurer, gleicht den Feiertags-Effekt aber aus.
Was die Vier-Tage-Woche nicht löst
Honest Talk: Die Vier-Tage-Woche reduziert weder die Zahl der Aufgaben noch die Höhe der Gehälter. Wer 32 Stunden statt 40 arbeitet und denselben Output erwartet, baut Druck auf, nicht Erholung. Die Pilotprojekte, die positive Ergebnisse berichten, sind in der Regel mit deutlicher Prozessoptimierung im Vorfeld gestartet.
Für das Stundenkonto bleibt es trotzdem ein einfaches Modell: vier Tage mit echtem Tages-Soll, ein Tag mit Soll = 0. Der Rest rechnet sich von selbst.
Weiterlesen
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Mindesturlaub und Wartezeit
- Stundenkonto, wie Soll und Ist verbucht werden
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG), die 10-Stunden-Grenze bei komprimierter Woche