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FAQ · E-rechnung

Wer empfängt XRechnungen an Behörden?

Antwort

Bei der Bundesverwaltung die Zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE) und für mittelbare Bundesbehörden die OZG-Rechnungseingangsplattform (OZG-RE). Länder und Kommunen nutzen eigene Plattformen, manche dem Bund angeschlossen, manche eigenständig.

Bund: ZRE und OZG-RE

Lieferanten an die unmittelbare Bundesverwaltung reichen ihre XRechnungen über die ZRE ein. Für die mittelbare Bundesverwaltung (z.B. Bundesbehörden mit eigener Rechtsform) gibt es die OZG-RE. Beide Plattformen erlauben:

- Webformular,
- Upload (XRechnung-XML),
- E-Mail mit Anhang,
- De-Mail,
- Peppol-Anbindung.

Die zwingend zu nutzende Plattform und die jeweilige Leitweg-ID stehen in den Vergabeunterlagen oder Bestellungen.

Länder: heterogen

Auf Landesebene haben die Länder eigene Lösungen:

- Bayern, Baden-Württemberg und viele andere Länder haben eigene Plattformen oder Schwesterprodukte zur OZG-RE,
- Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern nutzen teilweise die Bundesplattform,
- Sachsen, Thüringen, Brandenburg betreiben eigene Lösungen.

Stand und Anbindung ändern sich, vor Versand an eine Landesbehörde aktuelle Vergabeunterlagen oder das Portal des Landes prüfen.

Kommunen

Kommunen liegen in der Zuständigkeit der Länder. Viele kommunale Träger nutzen ihre Landesplattform, andere haben eigene Lösungen, manche akzeptieren weiterhin E-Mail mit XRechnung-Anhang. Pflichtangaben (Leitweg-ID, Bestellnummer, Ansprechpartner) verlangt fast immer der Auftraggeber.

Was du in der Praxis tun musst

Vor der ersten Rechnung an eine Behörde klären:

- Welche Plattform akzeptiert wird (ZRE, OZG-RE, Land, Peppol),
- welche Leitweg-ID der Empfänger hat,
- welche zusätzlichen Pflichtfelder (Bestellnummer, Kreditor-Nr, Projekt-ID) verlangt werden,
- welches Übertragungsformat (XRechnung XML 2.x, ZUGFeRD wird oft nicht akzeptiert).

Verwandte Fragen

Was ist die Leitweg-ID?
Die Leitweg-ID ist die eindeutige Adressierung des Rechnungsempfängers im B2G-Bereich. Sie wird vom Empfänger vergeben (in der Bestellung kommuniziert) und muss als Pflichtfeld in der XRechnung stehen. Format z.B. 04011000-12345-67.
Akzeptieren Behörden ZUGFeRD?
Sehr unterschiedlich. ZRE und OZG-RE akzeptieren sowohl XRechnung als auch ZUGFeRD ab Profil EN 16931. Viele Länder/Kommunen verlangen jedoch zwingend XRechnung XML. Im Zweifel beim Auftraggeber rückfragen.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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