Brauche ich für B2B eine Leitweg-ID?
Antwort
Nein. Pflicht ist die Leitweg-ID nur im B2G, also bei Rechnungen an deutsche Behörden. Im B2B läuft die Zuordnung über andere Daten: USt-IdNr, Kunden- oder Lieferantennummer, und über die Peppol-ID, wenn beide Seiten Peppol nutzen.
Was die Leitweg-ID ist
Die Leitweg-ID ist das Routing-Merkmal für XRechnungen an die deutsche öffentliche Verwaltung. Sie identifiziert eindeutig den Rechnungsempfänger innerhalb der Verwaltungshierarchie und ist in der XRechnung-Spezifikation Pflicht (BT-10 mit dem Wert „04011000-12345-67" oder ähnlich).
Sie wird vom Auftraggeber vergeben und in der Bestellung mitgeteilt.
Warum sie im B2B nicht greift
Im B2B gibt es keinen bundesweit einheitlichen Routing-Code wie die Leitweg-ID. Im Peppol-Netzwerk adressiert die Peppol-ID des Empfängers. Beim E-Mail-Versand macht das die Empfängeradresse, und zugeordnet wird die Rechnung dann über USt-IdNr, Kundennummer oder Anschrift.
Pflichtangaben in der B2B-E-Rechnung
Eine B2B-E-Rechnung muss unter anderem die Pflichtangaben aus § 14 Abs. 4 UStG enthalten, im Kern:
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
- Steuernummer oder USt-IdNr des Ausstellers,
- Ausstellungsdatum und Rechnungsnummer,
- Menge und Art der Leistung,
- Leistungszeitpunkt,
- Entgelt, USt-Satz, USt-Betrag,
- im Fall einer Steuerbefreiung ein Hinweis darauf.
Je nach Fall kommen weitere Nummern des § 14 Abs. 4 UStG dazu: im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen (Nr. 7), der Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers (Nr. 9) und die Angabe „Gutschrift", wenn der Leistungsempfänger abrechnet (Nr. 10).
Dazu kommen in besonderen Fällen Pflichtangaben aus § 14a UStG, beim Reverse Charge etwa die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" (§ 14a Abs. 5 UStG). Und die strukturellen EN-16931-Felder.
Praxis: Was Empfänger oft zusätzlich wollen
Viele B2B-Empfänger erwarten zusätzlich:
- Bestellnummer (BT-13),
- Kundennummer beim Lieferanten,
- Projekt-ID,
- Kostenstelle.
Das sind keine Pflichtangaben nach UStG, aber für die automatische Verarbeitung beim Empfänger sehr hilfreich, oft sogar Bedingung für die Zahlung.
Verwandte Fragen
- Brauche ich eine Peppol-ID für B2B?
- Nur wenn du oder der Empfänger Peppol als Übertragungsweg nutzt. Bei E-Mail-Versand mit XRechnung-XML oder ZUGFeRD-PDF reicht das ohne Peppol-ID. Für grenzüberschreitende Massenversände ist Peppol-ID oft praktisch.
- Was passiert, wenn ich an eine Behörde keine Leitweg-ID angebe?
- Die Plattform lehnt die XRechnung in der Regel ab. Du musst die ID nachholen und neu einreichen. Bei vielen Behörden ist sie das Routing-Schlüsselfeld; ohne sie landet die Rechnung nirgendwo.
Quellen
Stand: