SEPA (Single Euro Payments Area)
Einheitlicher Euro-Zahlungsraum aus 41 Ländern. Standardisiert Überweisung, Lastschrift und Echtzeitzahlung in Euro über die Landesgrenzen hinweg.
Was SEPA umfasst
Der Single Euro Payments Area ist ein 2008 gestarteter und seither schrittweise ausgebauter Zahlungsraum für Euro-Zahlungen. Nach der EPC-Liste EPC409-09 (Version 8.0 vom 24.12.2025) gehören 41 Länder dazu: die 27 EU-Mitgliedstaaten, die drei EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein sowie elf Staaten außerhalb des EWR, nämlich Schweiz, Vereinigtes Königreich, Monaco, San Marino, Vatikanstadt, Andorra, Albanien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Dazu kommen die Gebiete Saint-Pierre-et-Miquelon, Guernsey, Jersey und die Isle of Man. Innerhalb von SEPA gelten für Euro-Zahlungen einheitliche Standards für Überweisung, Lastschrift und Echtzeitzahlung.
SEPA-Überweisung (SCT)
Die SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT) ist der Standard für klassische Überweisungen. Eine SCT muss spätestens am nächsten Geschäftstag beim Empfänger gutgeschrieben werden (Art. 83 PSD2 / § 675s BGB). Adressierung erfolgt ausschließlich über die IBAN. Verwendungszwecke sind auf 140 Zeichen begrenzt.
SEPA-Lastschrift (SDD)
Die SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit, SDD) gibt es in zwei Varianten: Core (Basislastschrift, auch für Verbraucher, 8 Wochen Widerrufsrecht für autorisierte Lastschriften) und B2B (nur zwischen Unternehmen, kein Widerrufsrecht). Vor der ersten Lastschrift muss der Zahlungspflichtige ein SEPA-Mandat erteilen, schriftlich oder rechtssicher digital signiert. Pflichtinhalte sind unter anderem eine Überschrift, in der das Wort SEPA vorkommt, Name und Anschrift des Gläubigers samt Gläubiger-ID, Name, Postleitzahl, Ort, Wohnsitzland und IBAN des Zahlungspflichtigen, die Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Lastschrift sowie Ort, Datum und Unterschrift. Die eindeutige Mandatsreferenz darf der Gläubiger nachreichen, sofern er dem Zahlungspflichtigen das Mandat zugänglich macht. Der Verwendungszweck gehört nicht ins Mandat, sondern in den späteren Lastschrift-Datensatz.
SEPA Instant (SCT Inst)
SEPA Instant ist die Echtzeit-Variante: Beträge werden in maximal zehn Sekunden 24/7 gutgeschrieben. Seit der EU-Verordnung 2024/886 müssen ab Januar 2025 alle Banken im Euro-Raum Instant-Eingänge empfangen, ab Oktober 2025 auch versenden, ohne Aufpreis gegenüber einer normalen SCT. Das Limit pro Transaktion (früher 100.000 €) wurde abgeschafft.
Die IBAN deiner Organisation prüft evaluateMe beim Speichern, Format plus Prüfziffer nach ISO 7064. Dasselbe Feld wandert in die XRechnung/ZUGFeRD-XML (Rechnungen ab Business). Ein Zahlendreher fällt also bei dir auf, nicht beim Kunden.
Auch bekannt als
- Single Euro Payments Area
- SEPA-Zahlungsraum
- SEPA-Überweisung
Verwandte Begriffe
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- E-Rechnung , Sammelbegriff für strukturierte elektronische Rechnungen. Klar abzugrenzen von d…
Quellen
Häufige Fragen
- Was kostet eine SEPA-Überweisung?
- Innerhalb der EU/EWR-Mitgliedstaaten dürfen Euro-Überweisungen nach Verordnung (EG) 924/2009 nicht teurer sein als entsprechende Inlandszahlungen. In Ländern mit kostenfreien Inlandsüberweisungen sind also auch SEPA-Überweisungen kostenfrei.
- Wie lange darf ich eine SEPA-Lastschrift zurückbuchen?
- Bei einer Core-Lastschrift mit gültigem Mandat 8 Wochen ab Belastung, ohne Begründung. Ohne gültiges Mandat (unautorisierte Lastschrift) 13 Monate. Bei einer B2B-Lastschrift gibt es kein nachträgliches Widerspruchsrecht, sie wird vorab geprüft.
- Brauche ich noch ein Gläubiger-Identifikationsmerkmal?
- Ja, jeder Lastschrift-Einreicher braucht eine Creditor Identifier (CI), in Deutschland zu beantragen bei der Bundesbank. Die CI ist auf jedem SEPA-Mandat und in jedem Lastschrift-Datensatz Pflichtfeld.