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FAQ · Rechnungen

Wie viel Mehrwertsteuer bei einer Dienstleistung?

Antwort

In aller Regel 19 %, das ist der Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG. Die 7 % gelten nur für die in § 12 Abs. 2 UStG aufgezählten Umsätze. Bei Beratung, Programmierung oder Coaching greift das so gut wie nie.

Regel: 19 % Umsatzsteuer

§ 12 Abs. 1 UStG legt den Regelsteuersatz auf 19 % fest. Auf alle Leistungen, die nicht ausdrücklich anders geregelt sind, fallen diese 19 % an, und das ist die übergroße Mehrheit aller Dienstleistungen.

Beratung, Programmierung, Texten, Coaching, Workshops, Projektarbeit, Lizenzgebühren auf Software, Wartung, Marketing, alle 19 %.

Ausnahme: 7 % ermäßigt

§ 12 Abs. 2 UStG zählt abschließend die Leistungen auf, die mit 7 % besteuert werden. Bei reinen Dienstleistungen sind das vor allem:

- Eintrittsberechtigungen für Theater, Konzerte und Museen (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 lit. a UStG)
- Personenbeförderung im Nahverkehr, etwa im genehmigten Linienverkehr innerhalb einer Gemeinde oder auf Strecken bis 50 Kilometer (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG)
- die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten aus dem Urheberrechtsgesetz (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 lit. c UStG), relevant für viele Kreative

Wer als Designer, Texter, Fotograf oder Künstler Rechte einräumt, kann unter Umständen in den 7 %-Satz fallen. Begünstigt ist dabei nicht die Arbeit selbst, sondern die Rechteeinräumung daran. Wo genau die Grenze verläuft, gehört in die Hände deiner Steuerberatung.

Sonderfall Kleinunternehmer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Mehrwertsteuer aus, weder 19 % noch 7 %. Auf der Rechnung steht: „Für diese Leistung gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG." Sie können dafür auch keine Vorsteuer aus eingekauften Leistungen geltend machen.

Seit dem 1. Januar 2025 sind die Umsätze steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG). Die 100.000 € sind dabei keine Prognose, sondern eine harte Grenze für das laufende Jahr: Wird sie überschritten, greift die Regelung nicht mehr.

Sonderfall internationale Kunden

Bei Dienstleistungen an Unternehmer im EU-Ausland liegt der Leistungsort meist beim Kunden (§ 3a Abs. 2 UStG), und die Steuer schuldet dort der Empfänger. Auf deine Rechnung kommt dann keine deutsche USt, sondern die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" plus beide USt-IdNr. (§ 14a Abs. 1 UStG). Mehr dazu unter Reverse Charge.

Bei Leistungen an Privatpersonen im EU-Ausland gelten differenzierte Regeln (u. a. OSS-Verfahren bei elektronisch erbrachten Leistungen). Bei Drittländern (z. B. USA, UK) ist § 3a UStG zu prüfen.

Verwandte Fragen

Wie steht es mit Coaching und Trainings, auch 19 %?
In der Regel 19 %. Eine Steuerbefreiung gibt es nur in engen Ausnahmen nach § 4 Nr. 21 UStG, etwa für berufsbildende Einrichtungen mit Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde. Das ist eine echte Befreiung, kein ermäßigter Satz. Ohne diese Voraussetzungen bleibt es beim Regelsatz.
Übernimmt der Kunde die Mehrwertsteuer?
Ein B2B-Kunde, der zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, holt sich die ausgewiesene USt vom Finanzamt zurück und ist im Saldo nicht belastet. Kleinunternehmer, Ärzte oder Versicherungsmakler können das nicht, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG schließt den Vorsteuerabzug für steuerfreie Umsätze aus, für die bleibt die Steuer echter Kostenfaktor. Bei B2C-Kunden (Verbraucher) bleibt die Mehrwertsteuer ohnehin hängen, sie ist Teil des Endpreises.
Was, wenn ich versehentlich den falschen Steuersatz angegeben habe?
Die Rechnung ist zu korrigieren: Stornorechnung mit dem falschen Betrag, neue Rechnung mit dem richtigen Steuersatz. Wer 19 % statt 7 % angegeben hat, schuldet die volle Differenz an das Finanzamt, solange die Rechnung nicht korrigiert ist (§ 14c UStG, unrichtiger Steuerausweis).

Quellen

Stand:

Im Glossar

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