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FAQ · Rechnungen

Wie viel Mehrwertsteuer bei einer Dienstleistung?

Antwort

Regulär 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Der ermäßigte Satz von 7 % gilt nur für die im § 12 Abs. 2 UStG aufgezählten Leistungen, bei klassischen Dienstleistungen wie Beratung, Programmierung oder Coaching ist das selten der Fall.

Regel: 19 % Umsatzsteuer

§ 12 Abs. 1 UStG legt den Regelsteuersatz auf 19 % fest. Auf alle Leistungen, die nicht ausdrücklich anders geregelt sind, fallen diese 19 % an, und das ist die übergroße Mehrheit aller Dienstleistungen.

Beratung, Programmierung, Texten, Coaching, Workshops, Projektarbeit, Lizenzgebühren auf Software, Wartung, Marketing, alle 19 %.

Ausnahme: 7 % ermäßigt

§ 12 Abs. 2 UStG zählt abschließend die Leistungen auf, die mit 7 % besteuert werden. Bei reinen Dienstleistungen sind das vor allem:

- bestimmte kulturelle und künstlerische Leistungen (z. B. Eintrittsberechtigungen für Konzerte, Museen, Theater)
- Beförderung von Personen im Linienverkehr
- Übertragung von Urheberrechten unter bestimmten Voraussetzungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 lit. c UStG), relevant für viele Kreative

Wer als Designer, Texter, Fotograf oder Künstler Urheberrechte überträgt, fällt unter Umständen in den 7 %-Satz. Das ist im Einzelfall steuerlich abzugrenzen, und ist nicht „die Dienstleistung an sich", sondern die Übertragung der Urheberrechte daran.

Sonderfall Kleinunternehmer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Mehrwertsteuer aus, weder 19 % noch 7 %. Auf der Rechnung steht: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Sie können dafür auch keine Vorsteuer aus eingekauften Leistungen geltend machen.

Die Grenzen liegen aktuell bei einem Vorjahresumsatz von 25.000 € und einem prognostizierten Umsatz im laufenden Jahr von 100.000 € (Stand 2025, nach § 19 UStG i. d. F. ab 01.01.2025).

Sonderfall internationale Kunden

Bei Leistungen an Unternehmer im EU-Ausland greift in vielen Fällen das Reverse-Charge-Verfahren (Reverse Charge) nach § 13b UStG: keine deutsche USt auf der Rechnung, sondern Hinweis auf die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft und die USt-IdNr. des Empfängers.

Bei Leistungen an Privatpersonen im EU-Ausland gelten differenzierte Regeln (u. a. OSS-Verfahren bei elektronisch erbrachten Leistungen). Bei Drittländern (z. B. USA, UK) ist § 3a UStG zu prüfen.

Verwandte Fragen

Wie steht es mit Coaching und Trainings, auch 19 %?
In der Regel 19 %. Eine Steuerbefreiung gibt es nur in engen Ausnahmen (§ 4 Nr. 21 UStG) für anerkannte berufsbildende Einrichtungen, und das ist eine echte Befreiung, kein ermäßigter Satz. Wer keine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde hat, bleibt bei 19 %.
Übernimmt der Kunde die Mehrwertsteuer?
Bei B2B-Kunden zieht der Kunde die ausgewiesene USt als Vorsteuer und ist im Saldo damit nicht belastet. Bei B2C-Kunden (Verbraucher) bleibt die Mehrwertsteuer beim Kunden hängen, sie ist Teil des Endpreises.
Was, wenn ich versehentlich den falschen Steuersatz angegeben habe?
Die Rechnung ist zu korrigieren: Stornorechnung mit dem falschen Betrag, neue Rechnung mit dem richtigen Steuersatz. Wer 19 % statt 7 % angegeben hat, schuldet die volle Differenz an das Finanzamt, solange die Rechnung nicht korrigiert ist (§ 14c UStG, unrichtiger Steuerausweis).

Quellen

Stand:

Im Glossar

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