Krank im Urlaub: Was § 9 BUrlG wirklich sagt und wie du es dokumentierst
§ 9 BUrlG erlaubt die Rückbuchung von Krankheitstagen während des Urlaubs, wenn die Doku stimmt. Was rein muss, was im Ausland gilt, wo die typischen Streitfälle liegen.
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Wer mitten im Urlaub krank wird, fragt sich völlig zu Recht: Sind die Tage jetzt weg? Antwort: nein, wenn die Formalia stimmen. § 9 des Bundesurlaubsgesetzes regelt genau diesen Fall. Was dort steht, ist erstaunlich kurz; was die Praxis daraus macht, ist erstaunlich fehleranfällig. Dieser Artikel sortiert es.
Was § 9 BUrlG eigentlich sagt
Der Gesetzestext ist ein einziger Satz:
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
Drei Dinge stecken da drin:
- Es muss eine echte Arbeitsunfähigkeit vorliegen, leichtes Unwohlsein reicht nicht.
- Sie muss durch ein ärztliches Zeugnis belegt sein. Eine Eigenerklärung „ich war drei Tage krank” trägt nicht.
- Nur die attestierten Tage werden zurückgebucht, nicht ein ganzer Urlaubsblock, in den eine Krankheitsphase fällt.
Die Logik dahinter ist sauber: Urlaub dient laut BUrlG der Erholung; Krankheit verhindert genau diese Erholung. Wer krank ist, „verbraucht” also keinen Erholungsurlaub, die Tage gehen aufs Urlaubskonto zurück und können später separat genommen werden.
Was du als Arbeitnehmer tun musst
Damit § 9 BUrlG greift, sind zwei Pflichten zu erfüllen, beide direkt während der Krankheit, nicht erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub.
Unverzügliche Meldung. Du musst deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren, dass du arbeitsunfähig bist, typischerweise am ersten Krankheitstag, üblich per Telefon, Mail oder Messenger an die zuständige Kontaktperson. „Unverzüglich” heißt: ohne schuldhaftes Zögern. Wer drei Tage wartet und sich erst am Ende meldet, riskiert, dass die Rückbuchung verweigert wird.
Ärztliches Attest. Bei Krankheit im Urlaub ist ein Attest immer Pflicht, auch dann, wenn dein Arbeitsvertrag sonst die ersten drei Tage ohne AU erlaubt. Diese „Schonfrist” gilt nicht für den Urlaubs-Fall, weil § 9 BUrlG explizit ein ärztliches Zeugnis verlangt.
Seit 2023 läuft die AU-Bescheinigung bei Krankenkassen-Pflichtmitgliedern elektronisch direkt von der Arztpraxis an die Krankenkasse und von dort an den Arbeitgeber (eAU). Die Übermittlung selbst musst du also nicht mehr auslösen, die Meldung schon.
Erkrankung im Ausland
Wer im Ausland krank wird, hat dieselbe Rechtsgrundlage, aber zusätzliche Pflichten aus § 5 EFZG:
- Mitteilung der Aufenthaltsadresse im Ausland (damit der Arbeitgeber bei Bedarf erreichen kann).
- Mitteilung der voraussichtlichen Dauer.
- Übermittlung des Attests an den Arbeitgeber, die eAU funktioniert nur in Deutschland.
Eine Übersetzung des ausländischen Attests ist nach BAG-Rechtsprechung nicht zwingend erforderlich, solange das Dokument die Arbeitsunfähigkeit und den Zeitraum klar erkennen lässt. Bei Atteste, die das BAG mehrfach beanstandet hat, z. B. ohne Diagnose oder ohne klare Datumsangabe, ist eine Übersetzung trotzdem sinnvoll, weil sonst die Beweiskraft im Streitfall sinkt.
Wer trägt die Kosten? Die ärztliche Behandlung selbst läuft über die Krankenversicherung, innerhalb der EU mit der EHIC, außerhalb über die Reisekrankenversicherung. Die Übermittlungskosten für das Attest an den Arbeitgeber (Porto, Fax, Kurier) trägt nach § 5 Abs. 2 Satz 3 EFZG der Arbeitgeber.
Wie Krankheits-Tage zurückgebucht werden
In der Verwaltung läuft das so:
- AU-Tage werden im Personalsystem als „Krankheit” gebucht, nicht als Urlaub.
- Die ursprünglich für diesen Zeitraum genehmigten Urlaubstage werden auf das Urlaubskonto zurückgeschrieben.
- Die zurückerhaltenen Tage haben keinen Sonderstatus, sie verfallen am Jahresende bzw. spätestens am 31. März des Folgejahres genau wie der normale Resturlaub, mit der Einschränkung aus der EuGH- und BAG-Rechtsprechung zur Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers.
Wichtig: Der Urlaub verlängert sich nicht automatisch um die Krankheitstage. Wer eine Woche Urlaub hat und drei Tage davon krank ist, kehrt trotzdem am ursprünglich geplanten Datum zurück. Die drei Tage gehen aufs Konto, sind aber separat neu zu beantragen.
Häufige Streitfälle
Atteste ohne klares Datum. Stellt der Arzt eine AU aus, die nur „seit einer Woche krank” sagt, kann der Arbeitgeber die Tagesgenauigkeit anzweifeln. Bestehe auf konkreten „arbeitsunfähig vom … bis …”-Angaben.
„Ich habe freiwillig weiter Urlaub gemacht”. Manche Mitarbeiter melden sich nicht krank, weil sie keinen Stress wollen oder die Reise sowieso gebucht war. Folge: Ohne Meldung und Attest greift § 9 BUrlG nicht, die Tage bleiben als Urlaub gebucht, auch wenn du nachträglich ein Attest nachreichst.
Krankheit eines Familienmitglieds. § 9 BUrlG schützt nur die eigene Erkrankung. Wird das mitreisende Kind krank, gibt es keine Rückbuchung, ggf. greift § 45 SGB V (Kinderkrankengeld), das ist aber ein eigener Tatbestand mit eigenen Anspruchsvoraussetzungen.
Quarantäne ohne Erkrankung. Das BAG hat 2023 entschieden (9 AZR 76/22), dass behördlich angeordnete Quarantäne ohne eigene Erkrankung nicht unter § 9 BUrlG fällt, die Tage bleiben Urlaub. Nur wenn zusätzlich eine Erkrankung diagnostiziert ist, greift § 9.
Was evaluateMe daraus macht
In evaluateMe markiert der Mitarbeiter den betroffenen Tag selbst als krank, selbst-deklaratorisch, ohne Genehmigungsschleife. Der Tag zählt dann voll als „Krank”, und bereits getrackte Stunden dieses Tages werden automatisch zurückgenommen. In der Monatsübersicht erscheint der Tag mit dem Status „Krank” statt „Urlaub”. Das Attest selbst lebt außerhalb der App (eAU bzw. Personalakte), evaluateMe ist die Zeit- und Abwesenheitsschicht, nicht das Dokumentenarchiv. Fällt die Krankmeldung auf einen bereits genehmigten Urlaubstag, korrigiert das ein Organisations-Admin: Krankmeldungen sind nachträglich nur durch den Org-Admin änderbar, nicht durch den Mitarbeiter selbst. Der Urlaubssaldo zeigt die Berechnung transparent auf (Jahresanspruch + Resturlaub Vorjahr − verbraucht = verfügbar).
Kurz-Checkliste
- AU sofort beim Arbeitgeber melden, nicht erst nach dem Urlaub.
- Ärztliches Attest mit klaren Datumsgrenzen besorgen.
- Im Ausland: zusätzlich Aufenthaltsadresse mitteilen und Attest selbst übermitteln.
- Urlaub geht nicht automatisch länger, wer die zurückerhaltenen Tage nutzen will, beantragt neu.
- Doku gehört ins Personalsystem, nicht in eine WhatsApp-Konversation.
§ 9 BUrlG ist im Kern unkompliziert. Die meisten Probleme entstehen nicht am Gesetz, sondern an der Doku, und die liegt in deinen Händen.