evaluateMe

FAQ · Rechnungen

Was ist eine Teilrechnung?

Antwort

Eine Rechnung über einen abgrenzbaren Teil der Leistung, der bereits erbracht ist. Sie unterscheidet sich von der Anzahlungsrechnung (vor Leistung) und ist umsatzsteuerlich eine reguläre Rechnung über die jeweils erbrachte Teilleistung (§ 14 UStG).

Teilrechnung, Abschlagsrechnung, Anzahlungsrechnung

Die drei Begriffe werden im Alltag oft vermischt, sind aber nicht identisch:

- Anzahlungsrechnung, vor Leistungserbringung, Vorleistung des Kunden auf eine zukünftige Lieferung/Leistung.
- Abschlagsrechnung, wird oft synonym zur Teilrechnung benutzt; bezeichnet eine vereinbarte Zwischenzahlung im Verlauf eines Projekts. Häufig in Bau- und Werkverträgen (§ 632a BGB).
- Teilrechnung, Rechnung über eine in sich abgrenzbare Teilleistung, die bereits erbracht ist (z. B. Modul 1 eines Software-Projekts).

Wichtig: Was umsatzsteuerlich zählt, ist nicht der Name auf der Rechnung, sondern ob eine Leistung schon erbracht ist und ob sie wirtschaftlich abgrenzbar ist.

Wann eine Teilleistung umsatzsteuerlich greift

Eine Teilleistung im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 lit. a Satz 2 UStG liegt vor, wenn:

- eine wirtschaftlich abgrenzbare Teilleistung erbracht wurde,
- hierfür ein gesondertes Entgelt vereinbart ist und
- der Auftraggeber die Teilleistung abnimmt oder sie als selbstständig anerkannt wird.

In diesem Fall entsteht die USt mit Erbringung der Teilleistung, vollkommen analog zur Schlussabrechnung über eine ganze Leistung.

Pflichtangaben und Praxis

Eine Teilrechnung hat die gleichen Pflichtangaben wie jede andere Rechnung (§ 14 Abs. 4 UStG): Name und Anschrift, Steuernummer/USt-IdNr., fortlaufende Rechnungsnummer, Datum, Beschreibung der Teilleistung, Nettobetrag, USt-Betrag und Steuersatz.

Gut, wenn die Beschreibung klar macht, welche Teilleistung abgerechnet wird (z. B. „Phase 1 / Konzeption, abgeschlossen am 12.05.2026").

Schlussrechnung am Ende

Am Ende der Gesamtleistung folgt die Schlussrechnung. Sie addiert die bereits abgerechneten Teilleistungen und stellt den gesamten Bruttobetrag dar. Die bereits gestellten Teilrechnungen werden mit dem darauf entfallenden USt-Betrag klar abgezogen, sodass am Ende nur die Differenz fällig ist (§ 14 Abs. 5 UStG analog).

Verwandte Fragen

Was ist der Unterschied zur Abschlagsrechnung?
Begrifflich verschwimmt es. Wirtschaftlich: Abschlagsrechnung ist im Bau/Werkvertrag ein vereinbarter Zwischenbetrag, oft losgelöst von einer fertigen Teilleistung. Teilrechnung im engeren Sinne setzt eine abgrenzbare, fertige Teilleistung voraus. Umsatzsteuerlich macht das einen Unterschied, bei der Abschlagsrechnung greift in der Regel der Anzahlungs-Tatbestand (USt mit Geld-Zufluss).
Kann ich beliebig viele Teilrechnungen stellen?
Ja, wenn die Teilleistungen tatsächlich abgrenzbar und einzeln abgenommen sind. Eine Aufteilung nur „auf dem Papier", um Cashflow zu steuern, ist juristisch oft eine Abschlagsrechnung, mit den Folgen einer Anzahlung.
Brauche ich eine Schlussrechnung, wenn ich nur Teilrechnungen geschickt habe?
Wenn die abgerechneten Teilleistungen die gesamte Leistung vollständig abdecken und keine Schlussabrechnung mehr nötig ist, kann auf eine zusätzliche Schlussrechnung verzichtet werden. In Bau- und Werkverträgen ist die Schlussrechnung aber oft Voraussetzung für die Fälligkeit des Restbetrags (§ 650g BGB, § 16 VOB/B).

Quellen

Stand:

Im Glossar

← Zurück zur FAQ-Übersicht