Was ist eine Anzahlungsrechnung?
Antwort
Eine Rechnung, die vor Leistungserbringung eine vereinbarte Anzahlung anfordert. Umsatzsteuerlich entsteht die USt bei Vereinnahmung der Anzahlung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 lit. a S. 4 UStG), sie ist also in der Anzahlungsrechnung auszuweisen.
Was sie ist
Eine Anzahlungsrechnung („Vorausrechnung", „Vorab-Rechnung") fordert einen vereinbarten Teilbetrag vor Erbringung der eigentlichen Leistung. Sie kommt typischerweise bei längeren Projekten, individuellen Anfertigungen oder bei Neukunden ohne Vorgeschichte zum Einsatz.
Die zugrunde liegende Leistung ist noch nicht erbracht, die Zahlung ist eine Vorleistung des Kunden gegen das spätere Liefer- oder Leistungsversprechen.
Umsatzsteuerliche Behandlung
Bei Anzahlungen entsteht die Umsatzsteuer ausnahmsweise bereits mit Vereinnahmung des Geldes, nicht erst mit Leistungserbringung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 lit. a Satz 4 UStG). Das hat zwei Konsequenzen:
- In der Anzahlungsrechnung ist die USt auszuweisen (Bruttobetrag, Nettobetrag, USt-Betrag, Steuersatz).
- Der Unternehmer muss die USt aus der Anzahlung im Voranmeldungszeitraum der Vereinnahmung anmelden.
- Der Kunde kann die ausgewiesene USt, soweit er vorsteuerabzugsberechtigt ist, bereits bei Zahlung der Anzahlung als Vorsteuer ziehen, wenn ihm die Rechnung vorliegt.
Pflichtangaben
Eine Anzahlungsrechnung ist eine vollwertige Rechnung im Sinne des § 14 UStG. Sie braucht die üblichen Pflichtangaben aus § 14 Abs. 4 UStG (vollständiger Name und Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Beschreibung der Leistung, Nettobetrag, USt-Betrag, Steuersatz).
Zusätzlich sollte aus dem Text klar hervorgehen, dass es sich um eine Anzahlung handelt und auf welche zukünftige Leistung sie sich bezieht.
Schlussrechnung danach
Nach Erbringung der Leistung folgt die Schlussrechnung. Dort wird der volle Bruttobetrag aufgeführt und die bereits geleistete Anzahlung samt der dort ausgewiesenen USt klar abgezogen, damit am Ende nur die Differenz fällig ist und keine USt doppelt abgeführt wird (§ 14 Abs. 5 UStG).
Verwandte Fragen
- Was unterscheidet eine Anzahlungsrechnung von einer Pro-forma-Rechnung?
- Eine Pro-forma-Rechnung ist umsatzsteuerlich keine Rechnung, sie löst keine USt-Pflicht aus und gibt dem Kunden keinen Vorsteuerabzug. Eine Anzahlungsrechnung ist eine echte Rechnung mit USt-Ausweis und allen Folgen.
- Was, wenn die Anzahlung nie gezahlt wird?
- Solange das Geld nicht zufließt, entsteht auch keine USt aus dem Vereinnahmungs-Tatbestand. Wer die Anzahlung aber schon in der USt-Voranmeldung gemeldet hat (mit Soll-Versteuerung), muss bei endgültiger Nichtzahlung korrigieren.
- Wie viele Anzahlungen darf ich vereinbaren?
- Keine zahlenmäßige Grenze. Übliche Modelle sind eine Anzahlung bei Auftrag und eine Restzahlung bei Lieferung, oder ein gestaffeltes Modell (z. B. 30/40/30). Jede einzelne Anzahlung folgt der gleichen Logik mit eigener Anzahlungsrechnung.
Quellen
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