evaluateMe

FAQ · Rechnungen

Wann ist eine Rechnung fällig?

Antwort

Ohne Vereinbarung sofort mit Zugang (§ 271 BGB). Üblich sind vereinbarte Zahlungsziele von 14 oder 30 Tagen. Verzug tritt nach § 286 BGB ein, bei Verbrauchern erst nach Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit, bei Unternehmern auch ohne Mahnung.

Grundregel: sofort fällig

§ 271 Abs. 1 BGB sagt: Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen. Eine Rechnung ist also grundsätzlich mit Zugang fällig, Punkt.

Eine eigene „Zahlbar sofort"-Klausel auf der Rechnung ist daher juristisch nur ein deklaratorischer Hinweis, kein eigener Anspruch.

Vereinbarte Zahlungsziele

Üblich sind in B2B-Verträgen Zahlungsziele von 14, 30 oder seltener 60 Tagen. Diese müssen vereinbart sein, entweder im Vertrag, in AGB (Wirksamkeit prüfen!), oder per Auftragsbestätigung. Eine einseitige Klausel auf der Rechnung („Zahlbar binnen 14 Tagen") wirkt nur, wenn der Kunde das durch Annahme oder vorher geübte Praxis akzeptiert hat.

Für B2B-Geschäfte begrenzt § 271a BGB Zahlungsfristen auf grundsätzlich 60 Tage (öffentliche Auftraggeber: 30 Tage). Längere Fristen sind nur möglich, wenn sie ausdrücklich vereinbart und für den Gläubiger nicht grob unbillig sind.

Verzug nach § 286 BGB

Verzug ist nicht gleich Fälligkeit. Verzug entsteht in der Regel erst nach einer Mahnung, mit Ausnahmen:

- Bestimmtes Datum vereinbart („zahlbar bis 30.06.") → Verzug automatisch ab dem Tag (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
- 30-Tage-Regel bei Verbrauchern → spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug ein, wenn der Verbraucher auf diese Folge in der Rechnung hingewiesen wurde (§ 286 Abs. 3 BGB).
- Im B2B-Geschäft → 30 Tage ab Fälligkeit und Rechnungszugang, auch ohne expliziten Hinweis.
- Endgültige Zahlungsverweigerung → sofort Verzug, keine Mahnung nötig.

Praxis: 14 Tage netto

Der typische Standard in der deutschen B2B-Praxis ist „zahlbar 14 Tage netto". Das ist eine Zahlungsfrist, kein eigener Verzugs-Auslöser. Wer nicht zahlt, ist nach Ablauf der 14 Tage fällig, aber noch nicht zwingend in Verzug. Im Standard-B2B ist er es spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang (§ 286 Abs. 3 BGB analog für B2B aus Abs. 2 Nr. 4 + Abs. 3).

Verwandte Fragen

Was, wenn auf der Rechnung gar kein Zahlungsziel steht?
Dann gilt § 271 BGB: sofort fällig mit Zugang. Praktisch lässt sich allerdings ein Verzug nicht ohne Weiteres auslösen, weil die 30-Tage-Regel des § 286 Abs. 3 BGB greift, der Schuldner hat 30 Tage Zeit, bevor er ohne Mahnung in Verzug gerät.
Kann ich auf der Rechnung einseitig 7 Tage Zahlungsziel verlangen?
Du kannst es draufschreiben, aber rechtlich bindet das nur, wenn der Kunde das (z. B. durch deine AGB oder vorherige Praxis) akzeptiert hat. Sonst gilt das, was vereinbart wurde, und im Zweifel die gesetzliche Regelung.
Wann darf ich frühestens mahnen?
Sobald die Fälligkeit eingetreten ist, also nach Ablauf des Zahlungsziels. Für eine Mahnung braucht es noch keinen Verzug, sie ist gerade das Mittel, Verzug auszulösen, wenn die Voraussetzungen von § 286 Abs. 2 BGB nicht greifen.

Quellen

Stand:

Im Glossar

← Zurück zur FAQ-Übersicht